DAZ aktuell

Hamburger Ärzte erfolgreich gegen Arzneimittelregresse

HAMBURG (tmb). Einen automatischen Regress für die Arzneimittelverordnungen der Hamburger Ärzte im Jahr 2002 wird es nicht geben –  so urteilte das Hamburger Schiedsamt am 13. Dezember 2004. Das Hamburger Verfahren wurde unter Ärzten mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, weil ein anderes Urteil zu einem Dammbruch für bundesweite Regresse hätte führen können. Ausgestanden ist das Thema jedoch nicht, weil noch Klagen beim Sozialgericht möglich sind.

Nachdem der Kollektivregress für die Ärzte vor etwa zwei Jahren durch das Arzneimittelbudget-Ablösegesetz (ABAG) abgeschafft worden war, hatte der Gesetzgeber die Selbstverwaltung beauftragt, neue Zielvereinbarungen abzuschließen. An die Stelle eines pauschalen Regresses sollten arztindividuelle Steuerungsmechanismen treten. In Hamburg konnten sich Krankenversicherungen und Kassenärztliche Vereinigung aber nicht einigen, wie mit der Überschreitung der Zielvereinbarung für 2002 um fast 40 Mio. Euro verfahren werden sollte. Die Krankenversicherungen gingen davon aus, dass das Ziel wegen der unwirtschaftlichen Verordnungsweise der Ärzte verfehlt wurde.

Gericht fordert Einigung bis Ende Januar

Auch vor dem Schiedsamt versuchten die Krankenversicherungen, eine gesamtvertragliche Regelung durchzusetzen. Dies hätte praktisch dem zuvor abgeschafften Regress entsprochen. Das Hamburger Schiedsamt lehnte dies jedoch wegen der fehlenden Rechtsgrundlage für einen Kollektivregress ab. Außerdem erwartet die Schiedsstelle von den Kontrahenten bis Ende Januar eine Einigung über die Steuerungsinstrumente für die Arzneimittelausgaben. Diese Entscheidung hat nach Einschätzung der Ärztevertreter bundesweite Bedeutung, wie auch das Hamburger Ärzteblatt in seiner Januarausgabe titelte.

Ersatzkassen prüfen Gang vor das Sozialgericht

Doch ist das Thema mit dem Schiedsspruch keineswegs vom Tisch. Einerseits interpretieren Krankenversicherungen und Ärzte die Entscheidung unterschiedlich. Es bleibt zu klären, ob sie nur für 2002 oder auch für die bis dahin aufgelaufenen Regressforderungen früherer Jahre gilt. Andererseits berichtete die Bild-Zeitung vom 23. Dezember 2004, die Landesvertretung der Ersatzkassen prüfe in der Sache eine mögliche Klage vor dem Sozialgericht. Bei der Entscheidung über 2002 dürften alle Beteiligten zugleich eine Signalwirkung für 2003 im Auge haben, denn da wurde die Zielvereinbarung sogar um über 70 Mio. Euro überschritten.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.