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Apotheker sehen grün

LONDON (jr). In England und Wales traten zum 16. Juli neue Sondermüllbestimmungen in Kraft. Für die Apotheker bedeutet dies erstmals, Abfälle trennen zu müssen. Die Regelungen stoßen auf wenig Gegenliebe, da sie mit zusätzlichem Zeitaufwand und Kosten verbunden sind.

Im Bemühen um einen verstärkten Umweltschutz erließ die dem Umweltministerium angeschlossene staatliche britische Umweltagentur (British Environment Agency) neue Regelungen zur Entsorgung von Sondermüll. Danach müssen Apotheker nunmehr Sondermüll vom für die Umwelt unbedenklichen Abfall trennen, bevor er der umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden darf. Sondermüll umfasst nach Angaben der Umweltagentur alle zytotoxischen und zytostatischen Medikamente, die vor allem toxische, krebserregende oder erbgutschädigende Bestandteile aufweisen. Neben der Arzneimittelentsorgung schließen die Bestimmungen zudem den Umgang mit ausgemusterten Kühlschränken, Computern oder Kühlaggregaten für Medikamentenschränke mit ein. Werden mehr als 200 kg Sondermüll im Jahr entsorgt, ist eine Registrierung bei der Umweltagentur vorgeschrieben. Diese kostet zwischen 18 und 28 Britische Pfund pro Betriebsstätte. Eine Registrierung hat ebenso zu erfolgen, wenn der Apotheker Medikamentenabfall vom Haushalt seines Kunden zur Apotheke transportiert, um ihn von dort aus der Vernichtung zuzuführen. Stephen Lutener, Leiter für Regulierungsfragen beim Verhandlungskomitee für pharmazeutische Dienstleistungen (Pharmaceutical Services Negotiating Commitee - PSNC), kritisierte die neuen Regelungen als Bürde für Apotheker.

"Wir denken nicht, dass Apotheker im Müll herumsuchen sollten, um herauszufinden, was gefährlich ist und was nicht", äußerte Stephen Lutener gegenüber der Presse in London. Inzwischen hat das Komitee im Kampf um die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Apotheker einen nach eigenen Aussagen bedeutenden Sieg erringen können. So sind die Vernichtung von so genannten Controlled Drugs wie Methadon, Morphin oder Kokain und das Recyceln von Blisterpackungen bereits aus dem Richtlinienkatalog der Umweltagentur gestrichen worden. Nach Aussage von Stephen Lutener strebt das Komitee weitere Zugeständnisse an, um die Apotheker in ihrer ohnehin schwierigen Situation zu entlasten. "Dennoch sollten Apotheker die neuen Richtlinien befolgen, bis sie weitere Hinweise des Verhandlungskomitees für pharmazeutische Dienstleistungen erhalten", so der Funktionär.

Den Rat werden die Apotheker in England und Wales wohl beherzigen, denn bei Zuwiderhandlungen gegen die Sondermüllvorschriften droht die Umweltagentur mit Geldstrafen von bis zu 20.000 Britischen Pfund sowie Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten. Bereits im Vorfeld hatten die Behörden wiederholt deutlich gemacht, jegliche Rechtsverstöße streng zu ahnden. Für das Lagern von Medikamenten in einer ungesicherten Garage wurde einem Apotheker ein Bußgeld von 7.000 Britischen Pfund auferlegt.

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