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- DAZ 36/2005
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Öffentliches Gesundheitswesen
Der Apotheker im Sanitätsdienst der Bundes
Internationale Aktivitäten
Das Aufgabenspektrum der Bundeswehr hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Während früher die Kernaufgabe in der Landesverteidigung bestand, werden die Streitkräfte zunehmend im Ausland bei friedenssichernden Missionen, z. B. in Afghanistan und im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen, wie jüngst in Banda Aceh, eingesetzt. Diese Einsätze sind inzwischen durch entsprechende Meldungen und Berichte in den Medien auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Bei fast allen Einsätzen ist der Sanitätsdienst der Bundeswehr und damit auch die Wehrpharmazie wesentlich beteiligt.
Was ist die Wehrpharmazie?
Wehrpharmazie umfasst alle für das Sanitäts- und Gesundheitswesen der Streitkräfte bedeutsamen Teilbereiche der wissenschaftlichen und praktischen Pharmazie und Lebensmittelchemie sowie die Sanitätsmaterialwirtschaft. Letztere ist ein komplexes bundeswehrspezifisches logistisches System, mit dessen Hilfe der Sanitätsdienst mit Sanitätsmaterial vorsorgt und dieses in einsatzfähigem Zustand erhalten wird. Der Begriff Sanitätsmaterial ist weit gefasst und das Spektrum reicht von Arzneimitteln über alle Arten von Medizinprodukten bis hin zu Krankenhaus- und Lazarettausstattungen.
Allgemeine und rechtliche Rahmenbedingungen
Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr bestimmen die Anforderungen an die Fähigkeiten des Sanitätsdienstes und damit der Wehrpharmazie. Der Versorgungsauftrag erfordert eine Mobilität, die derjenigen der zu unterstützenden Truppe entspricht. Daher sind für wehrpharmazeutische Einsatzaufgaben bewegliche, d. h. verlegbare Sanitätseinrichtungen erforderlich.
Auslandseinsätze können insbesondere gekennzeichnet sein durch
- große Entfernungen zu den Einsatzgebieten,
- extreme klimatische Bedingungen und
- fehlende bzw. gering entwickelte Infrastruktur im Einsatzland.
Zur Erfüllung des Auftrages mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen verfügt die Wehrpharmazie über modulare Containersysteme, welche durch entsprechende Spezialausstattungen z. B. den Betrieb einer Apotheke oder eines Labors zur Untersuchung von Lebensmitteln, Trinkwasser und Arzneimitteln ermöglichen (Abb. 1).
Das wehrpharmazeutische Handeln basiert grundsätzlich auf den in Deutschland geltenden Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetzen, den hierzu erlassenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie dem humanitären Völkerrecht.
Der Gesetzgeber berücksichtigt den Auftrag der Bundeswehr durch Sonderregelungen in bestimmten Bundesgesetzen und -verordnungen, darin verankert sind
- die entsprechende Anwendung der Vorschriften für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung sowie
- die Aufgaben des Vollzugs und der Überwachung zur Wahrnehmung in eigener Zuständigkeit (Eigenvollzugskompetenz).
In diesem Zusammenhang ist die so genannte AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung zu nennen, die für die Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes sowie der Bereitschaftspolizeien der Länder unter Anlegung strenger Maßstäbe als ultima ratio bestimmte Ausnahmen von Vorschriften des Arzneimittelgesetzes zulässt.
Organisationsbereiche und Tätigkeitsfelder
Oberste Führungsebene ist das Bundesministerium der Verteidigung mit dem Führungsstab des Sanitätsdienstes und den dort angesiedelten Fachreferaten. Darunter werden die wehrpharmazeutischen Aufgaben seit dem Jahr 2001 ganz überwiegend im Organisationsbereich Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr wahrgenommen sowie in geringem Umfang in den Kommandobehörden der drei Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine bzw. im Organisationsbereich Streitkräftebasis. Apotheker und Apothekerinnen sind dabei als Sanitätsoffiziere, insbesondere mit der zusätzlichen Qualifikation als Lebensmittelchemiker, in den folgenden drei Bereichen tätig:
- dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und die nachgeordneten höheren Kommandobehörden
- den Bundeswehrapotheken (Sanitätsmaterialkompanien, Bundeswehrkrankenhausapotheken und Sanitätshauptdepots)
- den Zentralen Instituten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Aufgaben und Zuständigkeiten
Die im Führungsstab des Sanitätsdienstes zuständigen Referate erlassen die fachlichen Grundsätze für die Wehrpharmazie.
Auf der Ebene BMVg und höhere Kommandobehörden werden zusammenfassend folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Planung, Organisation und Führung auf dem Gebiet der Wehrpharmazie
- Umsetzung von Rechtsgrundlagen
- Aufsichtsbehördliche Aufgaben
- Entwicklung, Auswahl, Beschaffung und Nutzungsmanagement von Arzneimitteln, Medizinprodukten und sonstigem Sanitätsmaterial
- Logistische Aufgaben Hauptaufgabe der Bundeswehrapotheken ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Soldaten im Inland sowie im Einsatz durch
- Beschaffen, Vorrätighalten und Abgeben von Arzneimitteln, einer breiten Palette von Medizinprodukten und vielfältigem Sanitätsmaterial,
- Herstellen von Arzneimitteln, Medizinprodukten und bestimmten kosmetischen Mitteln,
- Prüfen von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie
- Information und Beratung.
In Abhängigkeit von der Art der Bundeswehrapotheke werden im Detail z. T. unterschiedliche Aufgaben wahrgenommen. Die Sanitätsmaterialkompanien sind zuständig für die regionale Versorgung mit Sanitätsmaterial, d. h. für die Versorgung aller in ihrem Einzugsbereich liegenden Truppenteile. Weiterhin obliegt ihnen als eine wesentliche Aufgabe die Instandhaltung und Instandsetzung von Medizingeräten. Darüber hinaus haben sie den Auftrag, ggf. Einsatzapotheken einzurichten und zu betreiben. Bundeswehr-Krankenhausapotheken sind neben ihren typischen Aufgaben ebenfalls in die regionale Sanitätsmaterialversorgung eingebunden. Zu ihrem Auftrag gehört weiterhin die Arzneimittelherstellung bis zum kleinindustriellen Maßstab. So können besonders bei Engpasssituationen schnell einsatzwichtige Präparate hergestellt werden.
In den wehrpharmazeutischen Abteilungen der Zentralen Institute werden als Teil des vorbeugenden Gesundheitsschutzes überwiegend im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Überwachung für die Soldaten folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Untersuchung von Lebensmitteln, Trinkwasser und Bedarfsgegenständen
- Untersuchung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Untersuchung von Körperflüssigkeiten und Asservaten auf missbräuchlich anwendbare Stoffe.
Weiterhin werden in den Instituten einsatzorientierte Aufgaben erfüllt. Hierzu zählen die Entwicklung feldbrauchbarer Analysenmethoden sowie die Bearbeitung von Proben aus den Einsatzgebieten. Das Methodenspektrum der Zentralen Institute umfasst dabei den gesamten Bereich der modernen instrumentellen Analytik. Darüber hinaus können spezielle radiochemische und chemisch-toxikologische Untersuchungen durchgeführt werden (Abb. 2).
Qualitätssicherung
Die Angehörigen der Bundeswehr sollen hinsichtlich der Arzneimittelversorgung und der Arzneimittelsicherheit nicht anders gestellt sein als Zivilpersonen. Damit ein vergleichbares Niveau erreicht und sichergestellt werden kann ist die Implementierung von Qualitätssicherungssystemen eine Schwerpunktaufgabe der Wehrpharmazie. Diesem Grundsatz folgend sind fast alle Laborbereiche einschließlich der Containerlabors nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert. Ebenso wurde inzwischen eine Inspektionsstelle der Bundeswehr mit pharmazeutischem und lebensmittelchemischem Überwachungsauftrag erfolgreich auf der Basis der DIN EN ISO 17020 akkreditiert.
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Die Vielfalt der oben beschriebenen Aufgaben verdeutlicht den Bedarf an qualifiziert ausgebildeten Sanitätsoffizieren Apotheker. Je nach Aufgabengebiet sind zusätzliche Qualifikationen wie z. B. als Lebensmittelchemiker oder auf den Gebieten der Betriebswirtschaftslehre, Medizingerätetechnik oder Arzneimittelzulassung erforderlich. Das Gleiche gilt für die Weiterbildung zum Fachapotheker. In der Bundeswehr ist dies möglich auf den Gebieten Klinische Pharmazie, Pharmazeutische Technologie, Pharmazeutische Analytik, Toxikologie und Ökologie sowie Arzneimittelinformation. Zur weiteren Ausbildung nehmen die Sanitätsoffiziere Apotheker lagebezogen an spezifischen Laufbahn-, Führungs-, Verwendungs- und Fremdsprachenlehrgängen teil.
Resümee
Auf dem Gebiet der Wehrpharmazie nehmen Apotheker und Apothekerinnen als Sanitätsoffiziere vielfältige und interessante Aufgaben wahr. Das Gesamtspektrum umfasst dabei diverse (wehr-)pharmazeutische Teilbereiche von der Versorgung mit der breiten Palette des Sanitätsmaterials einschließlich Arzneimittelherstellung über die analytische Labortätigkeit bis zur öffentlich-rechtlichen Überwachung. Damit leistet die Wehrpharmazie einen wichtigen Beitrag zum Auftrag des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, vorrangig die Gesundheit der Soldaten, aber auch von Zivilpersonen, z. B. bei humanitärer Hilfe in Not- und Katastrophenfällen, zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen.
Anschrift des Verfassers
Dr. Matthias Langer,
Sanitätsamt der Bundeswehr,
Dachauer Str. 128, 80637 München
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