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KBV präsentiert "politisches Sofortprogramm"
Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler stellte am 11. Oktober in Berlin ein "politisches Sofortprogramm" vor. In diesem bietet die KBV dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten an, die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit - etwa durch neue Kooperationsformen - zu flexibilisieren. Außerdem sollten angestellte und teilzeitbeschäftigte Vertragsärzte künftig leichter in Praxen tätig werden können. Dies, so Köhler, würde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern sowie die Attraktivität des Arztberufes steigern und ein Zeichen gegen den Ärztemangel setzen.
Mehr Transparenz in der Integrierten Versorgung
"Mit unseren Vorschlägen wollen wir gleiche und gerechte Wettbewerbsvoraussetzungen für Vertragsärzte schaffen", erklärte der KBV-Chef. Dafür brauche die KBV die Unterstützung der Politik. Fairness verlangte Köhler im Hinblick auf die Rahmenbedingungen für Integrationsverträge: "Vertragsinhalte müssen offen gelegt werden, so dass sie für alle Beteiligten transparent sind. Die Geheimniskrämerei muss ein Ende haben". Zudem solle auch den KVen die Möglichkeit gegeben werden, eine kollektivvertraglich integrierte Versorgung anzubieten. "Nur so können wir zeigen, dass die Vertragsärzte Patienten am besten und effizientesten versorgen können", betonte Köhler.
Rechtsgrundlage für neue Aufgaben schaffen
Das Sofortprogramm sieht zudem ein erweitertes Aufgabenfeld der KVen vor. Da sich die Anforderungen an den Arztberuf in den vergangenen Jahren gewandelt haben, übernehmen die KVen zunehmend Beratungs- und Managementtätigkeiten für Vertragsärzte. "Den geänderten Anforderungen muss nun auch der Gesetzgeber Rechnung tragen und eine Rechtsgrundlage für Beratungsaufgaben und Dienstleistungsgesellschaften der KVen schaffen", forderte Köhler.
Neuer Zeitpunkt für die Einführung der eGK
Eine weitere Forderung im Sofortprogramm ist die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, wonach bei der Eintreibung der Praxisgebühr die Gerichtsgebühr nicht mehr fällig wird. Derzeit haben die KVen zwar einen Rechtsanspruch auf die Zahlung der zehn Euro - bei einer gerichtlichen Durchsetzung ihres Anspruchs müssen sie jedoch die ungleich höheren Gerichtskosten übernehmen. Hinsichtlich der elektronischen Gesundheitskarte fordert die KBV, dass die Selbstverwaltung selbst den Zeitpunkt ihrer Einführung festlegen kann. Der derzeit gesetzlich festgelegte Zeitpunkt zur Einführung sei aufgrund der extremen Komplexität des Projektes nicht einzuhalten, erläuterte Köhler. Ersatzweise müsse gesetzlich ein neuer Zeitpunkt bestimmt werden.
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