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G-BA: Antihistaminika und Harnstoff bald wieder auf Rezept

SIEGBURG (ks). Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16. November beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Umständen wieder rezeptfreie Antihistaminika und harnstoffhaltige Dermatika erstatten müssen. Darüber hinaus hat das Gremium entschieden, weitere patentgeschützte Arzneimittel in die bestehenden Festbetragsgruppen aufzunehmen.

Patienten, die unter schwerwiegenden Formen eines allergischen Schnupfens leiden, können demnächst damit rechnen, rezeptfreie Antihistaminika wieder auf Kassenrezept zu erhalten. Voraussetzung ist, dass eine Behandlung mit cortisonhaltigen Nasensprays allein nicht ausreichend ist. Ferner werden die gesetzlichen Kassen künftig die Kosten für rezeptfreie Harnstoff-Präparate für Patienten mit Ichthyose (Fischschuppenkrankheit) übernehmen. Auch hier ist es für die Erstattungsfähigkeit notwendig, dass es keine therapeutischen Alternativen gibt.

Entlastung für Familien

Obwohl sich die Studienlage zu Antihistaminika und harnstoffhaltigen Dermatika seit Einführung der OTC-Übersicht im März 2004 im Wesentlichen nicht verändert hat, entschied sich der G-BA "vor dem Hintergrund eines unbestreitbaren Versorgungsbedarfes" zu einer eingeschränkten Aufnahme der Präparate in die Liste. Der G-BA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess erklärte, dass die Neuregelung vor allem Familien mit Kindern entlaste. Derzeit müssen diese die Medikamente selber zahlen, ohne dass bei Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel eine Belastungsgrenze im Sinne einer sozialen Härtefallregelung vorgesehen ist.
 

Foto: Fraunhofer-Gesellschaft
WENN CORTISON NICHT WIRKT Mit Infrarot-Bildern zeigen Forscher der Fraunhofer-Gesellschaft, ob Allergiehemmende Mittel anschlagen. 
(Oben: Ein Antihistaminikum verhindert den Allergieschub, die Nase bleibt kühl. Unten: Ein anderes Mittel kann den Ausbruch der Allergie nicht unterdrücken.)


Festbeträge für Scheininnovationen

Weiterhin hat der G-BA eine Ergänzung bestehender Arzneimittel-Festbetragsgruppen beschlossen: Den Arzneimittelgruppen der ACE-Hemmer, Calcium-Antagonisten, Antidiabetika, Antiasthmatika und Prostaglandin-Synthetase-Hemmer werden mit dem Beschluss Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen zugeordnet, die keine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, mit sich bringen. Die entsprechenden Festbeträge können nun von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgelegt werden. Allein im Jahr 2005 rechnet man mit Einsparungen von rund 400 Mio. Euro durch die Einbeziehung so genannter Scheininnovationen in die Festbetragsgruppenregelung.

Beide Beschlüsse werden nun dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung vorgelegt. Erst wenn das Ministerium sie nicht beanstandet, können sie in Kraft treten.

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