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Aus Kammern und Verbänden
AK Hamburg: Kammerversammlung im Zeichen der Berufspflichten
Töbing berichtete über die Öffentlichkeitsarbeit der Kammer und erinnerte an den "Treffpunkt Apothekerhaus" im August mit zahlreichen Landespolitikern. Er gehe aber auch unangenehmen Diskussionen, bei denen die Apotheker auf den ersten Blick nur verlieren könnten, nicht aus dem Weg. Andererseits müsse nicht jede Meldung, die Apotheker betrifft, sofort öffentlich kommentiert werden, manchmal gelte es, Ruhe zu bewahren. Letztlich müssten die Apotheker mit glaubwürdigen und nachprüfbaren Botschaften überzeugen.
Testkäufe und ihre Folgen
Dies sei einer der Gründe für die Durchführung von Testkäufen. So könnten den anderswo veröffentlichten Testergebnissen, deren Zustandekommen oft unklar sei, eigene Daten gegenübergestellt werden. Außerdem sollten damit Anreize für die Beratung geschaffen und der Bedarf für Fortbildungsangebote ermittelt werden.
Die in Hamburg von August bis Oktober durchgeführten verdeckten Tests wurden anhand von Verfahren des Zentrums für Arzneimittelinformation und pharmazeutische Praxis (ZAPP) der ABDA durchgeführt und ausgewertet. Danach sei in 15 Apotheken umfassend, in 55 Apotheken angemessen und in 111 Apotheken verbesserungsbedürftig beraten worden. Dieser Verbesserungsbedarf habe in 68 Fällen das Hinterfragen der Eigendiagnose, in 49 Fällen das Hinterfragen der Grenzen der Selbstmedikation, in 45 Fällen die Anwendungshinweise zum Arzneimittel und in neun Fällen die Frage, für wen das Arzneimittel bestimmt ist, betroffen, wobei in 67 Apotheken jeweils nur eine dieser Kategorien kritisiert wurde. Etwa drei Viertel der Beratungen hätten unaufgefordert stattgefunden, in 18 Apotheken sei bei den Tests nicht beraten worden (siehe auch Bericht in der AZ 47). Alle getesteten Apotheken würden noch in diesem Jahr schriftlich informiert.
Töbing wies auf die herausragende Bedeutung der Beratung für die Funktion der Apotheker im Gesundheitswesen hin und bezeichnete sie als entscheidende Berufspflicht. Je weniger solche Berufspflichten beachtet würden, umso mehr liefen die Apotheker Gefahr ihre Stellung als freier Heilberuf und ihre rechtlichen Privilegien zu verlieren. Die Kammer müsse darauf achten, dass einerseits die Rahmenbedingungen für eine vernünftige Berufsausübung stimmen, andererseits aber auch die Verpflichtungen eingehalten werden. Über künftige Testkäufe wurde bei dieser Kammerversammlung kein erneuter Beschluss gefasst, doch stellte Töbing in Aussicht, dass regelmäßig durchgeführte Testserien zu einer Erfolgskontrolle für die Fortbildung entwickelt werden könnten.
Notdienst und andere Berufspflichten
Als weitere wichtige Berufspflicht sei der Notdienst anzusehen. Es sei auch in Einzelfällen nicht akzeptabel, Patienten bei Defekten wegzuschicken, ohne Substitutionsmöglichkeiten auszuschöpfen oder die benachbarten Notdienstapotheken telefonisch zu kontaktieren. Zur Unterstützung des Notdienstes werde die Kammer bald einen Leitfaden mit Hinweisen und Adressen wichtiger Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung stellen und außerdem einen laufend aktualisierten Notdienstplan im Internet anbieten.
Um die Berufspflichten der Apotheker besser zu definieren und "gegebenenfalls Verstöße eher dingfest zu machen", wurde der Kammerversammlung eine neue Berufsordnung zur Abstimmung vorgelegt. Damit sollten nicht die Kollegen drangsaliert werden, doch könnten eindeutige Verstöße im Interesse aller Kollegen und der Patienten nicht hingenommen werden, erklärte Töbing. Die neue Berufsordnung wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
Die Kammerversammlung folgte auch dem Vorschlag des Vorstandes, die Kammerbeiträge an den Umsätzen der Apotheken bzw. der Filialverbünde zu orientieren, obwohl die Erträge nicht mehr vom Umsatz abhängen. Töbing betrachtete dies als Hilfskonstruktion, bis irgendwo eine bessere Lösung gefunden wird, die Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit verbindet.
Außerdem wurde der Jahresabschluss 2004 genehmigt und der Vorstand einstimmig entlastet. Zur Vorbereitung einer neuen Hauptsatzung, die als Folge eines neuen Hamburger Kammergesetzes für die Heilberufe zu erlassen sein wird, wurde ein Ausschuss eingesetzt.
Dr. Thomas Müller-Bohn
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