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Der zukünftige Arbeitsmarkt

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD gibt es zahlreiche Vereinbarungen zum Arbeitsmarkt. Von besonderem Interesse sind vorgesehene Regelungen zum Kündigungsschutz.

Bisher gilt eine gesetzliche Regelwartezeit von 6 Monaten, bevor das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden kann. Nach dem Koalitionsvertrag sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren können, diese Wartezeit auf bis zu 24 Monate auszudehnen. Diese Option soll auch bei einer erneuten Einstellung bei dem selben Arbeitgeber bestehen, wenn seit dem Ende des vorhergehenden Arbeitsvertrages mindestens sechs Monate vergangen sind. Damit soll die unbefristete Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnissen gefördert werden. Künftig gibt es also

  • bereits bestehende Arbeitsverhältnisse, für die das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate in demselben Betrieb beschäftigt ist, und
  • neue Arbeitsverhältnisse, bei denen für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 24 Monate) das Kündigungsschutzgesetz nicht anzuwenden ist. Die Kündigung bedarf hier nur die Einhaltung einer Frist (§ 622 BGB) und der Schriftform (§ 623 BGB). Anders als im Kündigungsschutzgesetz ist das Vorliegen eines Kündigungsgrundes nicht erforderlich. Doch können Verstöße gegen das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) oder gegen geschlechtsbezogene Benachteiligung (§ 611a BGB) weiterhin gerügt werden.

Übrigens: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen, wobei die Kündigung zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats ausgesprochen werden muss (§ 622 Abs.1 BGB). Die tarifliche Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsschluss (§ 19 Abs. 1 BRTV). Die Probezeit soll nicht geändert werden. Sie dauert weiterhin höchstens sechs Monate und kann mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. 1. 2007 von 6,5% auf 4,5% reduziert.

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt von 19,5% auf 19,9%. Die Regierung strebt mit der Wirtschaft unter Beteiligung der Gewerkschaften einen Ausbildungspakt für junge Menschen und einen Pakt zur Förderung älterer Arbeitnehmer an. Dazu gehören altersgemäße Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen.

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