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Aus Kammern und Verbänden
Jahreshauptversammlung der TGL Nordrhein
Der 1. Vorsitzende H. J. Keller, Duisburg, begann seinen Jahresbericht mit der Feststellung, dass es keinen Arbeitgeberverband der Apotheker in der Bundesrepublik Deutschland gibt, der seinen Mitgliedern für einen Jahresbeitrag von 60 Euro neben zahlreichen anderen Dienstleistungen zwei Justitiare (G. Fudicar und M. Dierkes) zu kostenlosen Tarifauskünften bietet. Er ermunterte dazu, auch in Zukunft bei Zweifeln und Unklarheiten diese Möglichkeiten der Auskunft wahrzunehmen.
Derzeit gehören über 1500 Mitglieder der TGL an. In über 1900 Fällen wurden die Justitiare, der Vorsitzende und das Technische Büro in Anspruch genommen. 30 Rechtsstreitverfahren wurden nach Satzung bezahlt.
Ausführlich ging Keller auf die Gehaltserhöhung von 4,9% ein, die aber eine Erhöhung der Arbeitszeit um 1 Stunde, die Reduzierung des Urlaubes um 1 Tag bei Mitarbeitern bis 30 Jahren und die Möglichkeit einer Minderung der Sonderzahlung bis zu 50% bei Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen beinhaltet. Eine Erhöhung des Gehaltes gemäß dem neuen Gehaltstarif ist nicht erforderlich, wenn die tatsächlich gezahlten Gehälter bereits über dem Tarif liegen. Das hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes bestätigt.
Der neue BRTV schreibt ein Arbeitszeitkonto vor. Gut lässt sich dies in Kombination mit einem Urlaubskonto anwenden. In einer EDV-Version ist dies beim Unipharma-Verlag, Duisburg, auf Anfrage erhältlich.
Keller forderte dazu auf, die Ausbildung von PKA und PTA nicht zu vernachlässigen, weil diese die Mitarbeiter von morgen und übermorgen sind. Wenn wir uns auch heute keine Mitarbeiter mehr auf Vorrat leisten können, dürfen wir doch nicht zu wenig beschäftigen, da sonst die Qualität der Beratung in der Apotheke sinkt.
Einen ausgeglichenen Haushalt konnte der Schatzmeister H.-U. Wegmann, Köln, vorlegen; er wurde wie der Vorstand einstimmig entlastet. Ebenfalls einstimmige Annahme fand der Etat 2005. Es wurde beschlossen, pro Filial-Apotheke einen Beitrag von 40 Euro zu erheben. Mitglied bleibt immer der Leiter der Hauptapotheke, da Mitarbeiter auch als Filialapothekenleiter nicht Mitglied werden können.
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