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Gericht untersagt Sortis-Partner-Programm
Der Pharmakonzern hatte das "Sortis-Partner-Programm" gestartet, weil es sein Präparat Sortis nicht auf den für Statine beschlossenen Festbetrag absenken will. Damit Sozialhilfeempfänger und Versicherte, die im Jahr mehr als zwei Prozent des Familieneinkommens für Zuzahlungen ausgeben, aus finanziellen Gründen nicht auf ihre Sortis-Therapie verzichten müssen, will Pfizer diesen die Mehrkosten erstatten. Das Gericht sah in dem Programm jedoch einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Zudem handle es sich um eine Wettbewerbsbeeinträchtigung, weil sich Pfizer mit dem Angebot auch an Ärzte und Apotheker wende und dies "unmittelbar dem Absatz von Sortis zugute käme".
Programm läuft weiter
Michael Klein, Direktor Recht & Corporate Affairs bei Pfizer Deutschland, kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Er verwies darauf, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe das Partner-Programm am 11. Februar für rechtmäßig erklärt hat: Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Heilmittelwerberechts sei nicht feststellbar, da letztlich der Arzt über den Einsatz des Arzneimittels entscheide.
Der AOK-Bundesverband hatte das Regierungspräsidium aufgefordert, das Sortis-Partner-Programm aus rechtlichen Gründen zu untersagen. "Angesichts der klaren Haltung der Arzneimittelaufsichtsbehörde bin ich zuversichtlich, dass die Entscheidung des Landgerichts keinen Bestand haben wird", erklärte Klein. Bis zur Entscheidung der Berufungsinstanz werde das Partner-Programm unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe fortgeführt. Dabei werde insbesondere sichergestellt, dass für eine Teilnahme an dem Programm von Pfizer nicht geworben wird. Klein forderte zudem den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, nun schnell über den von Pfizer bereits im Sommer gestellten Antrag auf volle Erstattung von Sortis für Kassenpatienten zu entscheiden.
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