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Die Ausgabenexplosion ist ausgeblieben
Gegenüber Januar 2004 sind die Ausgaben zu Jahresbeginn zwar um fast 29 Prozent gestiegen – doch da der Startmonat der Gesundheitsreform nach den Vorzieheffekten des Dezember 2003 einen Tiefpunkt der Arzneimittelausgaben markierte, hinkt dieser Vergleich. Eine differenziertere Bewertung ergibt sich bei einem Vergleich mit den durchschnittlichen Ausgaben der Gesamtjahre 2004 und 2003: Danach liegt der Wert für Januar 2005 1,2 Prozent über dem Mittel von 2004, aber etwas mehr als zehn Prozent unter den Durchschnittsausgaben von 2003.
Ausgabenanstieg erwartet
"Das ist ein erfreulicher Anfang", erklärte Keller zu diesen Zahlen. Er räumte aber ein, dass die Arzneimittelausgaben auf das laufende Gesamtjahr gesehen "nicht auf dem Niveau von 2004 bleiben werden". Als Gründe nannte er die neuen Festbeträge, die nur verzögert wirksam werden, obgleich der Herstellerrabatt für nicht-festbetragsgeregelte Arzneimittel bereits wieder von 16 auf sechs Prozent gesunken ist.
Es sei auch nicht absehbar, wie sich die Strukturkomponente weiterentwickle, d.h. ob die Ärzte vermehrt teure Medikamente verordnen werden. Auch die derzeitige Grippewelle werde zu Mehrausgaben führen, so Keller. Diener ergänzte, dass einige Maßnahmen der Gesundheitsreform im letzten Jahr zu höheren Einsparungen geführt haben als geplant. So etwa bei der Ausgrenzung nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus der GKV-Erstattung. Hierdurch sparten die Kassen 400 Millionen Euro mehr als erwartet.
Für 2005 geht die ABDA davon aus, dass sich diese Übersoll-Erfüllung reduzieren, die eingeplante Milliarde aber erreicht wird. Bei anderen Maßnahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) blieben die tatsächlichen Einsparungen hingegen hinter den Erwartungen zurück – so bei den Festbeträgen und Zuzahlungen. Die erhöhten Zuzahlungen sollen eigentlich zusätzlich eine Milliarde Euro mehr für die Kassen einbringen, 2004 waren es jedoch nur 600 Millionen Euro.
Anpassung des Apothekenabschlags
Auch mit der Anpassungsklausel für den Apothekenabschlag, der derzeit bei zwei Euro pro Packung liegt, haben sich die Kassen offenbar verkalkuliert. Dieser Passus sei auf Wunsch der Kassen und gegen das Votum der ABDA in das GMG aufgenommen worden, betonte Diener. Er besagt, dass Apotheken, wenn sie im Jahr 2004 mehr rezeptpflichtige Packungen auf ärztliches GKV-Rezept beliefert haben als im Jahr 2002, im Jahr 2005 für jede dieser zusätzlichen Packungen die komplette Apothekenvergütung an die Kassen nachträglich abführen müssen.
Auch den umgekehrten Fall berücksichtigt das Gesetz – und dieser ist entgegen der Erwartungen der Kassen eingetreten: Die Packungszahl ist 2004 unter jene des Jahres 2002 gefallen. Laut Gesetz müssen nun der DAV und die Spitzenverbände der Krankenkassen das Nähere zu diesem Ausgleich vereinbaren. "Die Verhandlungen dazu sind konstruktiv angelaufen und wir sind guter Hoffnung, bald eine einvernehmliche Lösung präsentieren zu können", erklärte Diener.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt machte deutlich, was sie davon hält: "Es ist nicht an der Zeit, dass Einzelnen ein Zubrot gewährt wird". Man könne zwar verhandeln, doch sie persönlich halte es für "unangemessen", einen Ausgleich zugunsten der Apotheker vorzunehmen.
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