DAZ aktuell

Neu geregelt: Verschreibungspflicht

(bmg/daz). Die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV) wird neu geordnet. Damit werden die bisherige Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht sowie mehr als 100 Änderungsverordnungen in einer Verordnung zusammengefasst. Die Neuregelung, die zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, will einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten und eine bessere Anwenderfreundlichkeit und Transparenz schaffen.

Mit der neuen Verordnung werden die Detailvorschriften zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln präzisiert. Dabei wird auch den Erfordernissen des elektronischen Rezeptes und der elektronischen Gesundheitskarte Rechnung getragen. Bei der Zusammenfassung aller verschreibungspflichtiger Stoffe und Zubereitungen in nunmehr einer Anlage wurde eine Vielzahl von Klarstellungen vorgenommen, so auch eine eindeutige Abgrenzung zu den Stoffen und Zubereitungen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird künftig eine stets aktuelle Übersicht der verschreibungspflichtigen Stoffe und Zubereitungen vorhalten und öffentlich zugänglich machen.

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