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DAZ aktuell
www.pharmaboerse.com verboten
Bereits im Januar 2005 hatte die Regierung von Oberbayern den Betreibern untersagt, über ihre Internetplattform Arzneimittel zu verkaufen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat an dieser Untersagung festgehalten, nach seiner Auffassung wird auch das Klageverfahren in der Hauptsache gegen die Untersagung erfolglos sein. Das Gericht begründet seine Auffassung damit, dass nach dem Arzneimittelgesetz grundsätzlich außerhalb von Apotheken kein Handel getrieben werden darf. Mit der Internetplattform nach Art einer Versteigerung haben jedoch seine Betreiber Dritten den Kauf und Verkauf von Arzneimitteln ermöglicht. Über "www.pharmaboerse.com" wurden auch verschreibungspflichtige Arzneimittel versteigert. Dies widerspricht dem Verbot, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden dürfen.
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