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DAZ aktuell
"Die andere Medizin" vom Markt genommen
Warentest hat eine vom Landgericht Hamburg erlassene Einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt (Landgericht Hamburg; Az.: 120565/05). Die Deutsche Homöopathie-Union (DHU), Karlsruhe, hatte geklagt und Recht bekommen. Die Stiftung Warentest erklärte sich zur Rücknahme der betroffenen Auflage des Handbuchs bereit und vermied so ein vor dem Landgericht Hamburg in dieser Sache anhängiges Gerichtsverfahren.
Die DHU wandte sich gegen Formulierungen in dem Buch, die den Eindruck erweckten, dass es für das Komplexmittel "Heuschnupfenmittel DHU" weder einen nach der klassischen Homöopathie noch den für konventionelle Arzneimittel erforderlichen Nachweis der Wirksamkeit gebe. Die DHU konnte aber belegen, dass das Mittel ein zugelassenes Arzneimittel, für das der erforderliche Wirksamkeitsnachweis für die Indikationen "allergische Erkrankung der oberen Atemwege wie z. B. Heuschnupfen (Pollinosis) und ganzjähriger allergischer Schnupfen (perenniale allergische Rhinitis)" erbracht worden sei.
Auch der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hatte das Warentest-Buch kritisiert, da es Verbraucher verunsichere und Ärzte, die über die Zusatzausbildung Homöopathie verfügen, als Scharlatane hinstelle. "Nun hat Stiftung Warentest die Gelegenheit, in der 6. Auflage auf die massive Kritik, die das Buch ausgelöst hat, konstruktiv einzugehen", sagte der Allgemeinmediziner Lars Broder Stange, 1. Vorsitzender des DZVhÄ, nach bekannt werden der Hamburger Einigung.
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