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Rechtsschutz auf dem Prüfstand

Versicherungen sind bekanntermaßen ein kompliziertes Thema: Unnötige Verträge können über die Jahre zu hohen Ausgaben führen, die besser anders angelegt gewesen wären. Andererseits gibt es Risiken, die zur existenziellen Bedrohung werden können und deshalb tunlichst abgesichert werden sollten. Ist Rechtsschutz für Angestellte nötig und welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es?

Fallbeispiel Nr. 1

Inga B., PTA in einer Großstadtapotheke, war von ihrer Kollegin angesprochen worden: Ob sie nicht auch Mitglied bei ADEXA werden wolle – das hätte viele Vorteile. Unter anderem nannte die Kollegin den Rechtsschutz bei beruflichen Problemen, den sie durch die Mitgliedschaft erhalten würde. Als Inga abends mit ihrem Mann darüber diskutierte, sagte der: "Liebling, das Geld für die Gewerkschaft kannst du dir sparen. Wir haben doch diese Rechtsschutzversicherung. Die gilt für uns beide – auch in beruflichen Fällen." "Bist du dir da sicher?", fragte Inga zurück...

Fallbeispiel Nr. 2

Die angestellte Apothekerin Uta M. war von ihrem Versicherungsmakler angesprochen worden: Wie es denn um den Rechtsschutz bei ihr stehe? Da sehe er eine echte Sicherheitslücke und würde ihr gern ein Angebot machen – dann sei sie bei privaten, beruflichen und Verkehrs-Streitfällen umfassend geschützt. Aber Uta zögerte – noch eine feste monatliche Ausgabe konnte sie sich eigentlich nicht leisten. Außerdem war sie ja Mitglied bei ADEXA und in einem Automobilclub. Ob sie da nicht auf eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung verzichten konnte?

Beruflicher Rechtsschutz für Angestellte

Zwei fiktive Fälle, die die Problematik aus verschiedenen Blickwinkeln anreißen sollen. Hier wollen wir vor allem zwei Fragestellungen nachgehen:

1. Sollten Angestellte über beruflichen Rechtsschutz verfügen?

2. Und wenn ja, was ist besser: eine Rechtsschutzversicherung oder der Rechtsschutz durch die zuständige Gewerkschaft?

Zum Thema Rechtsschutzversicherung schreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Ausgabe 2/05: "Am wichtigsten ist für Autofahrer der Verkehrsrechtsschutz und für Angestellte der Berufsrechtsschutz." Das liegt u.a. daran, dass bei arbeitsrechtlichen Prozessen in der ersten Instanz auch der Gewinner die Kosten selbst tragen muss. Aber, so Finanztest weiter: "Als Gewerkschaftsmitglied können Sie auf Berufsrechtsschutz verzichten."

Damit wären beide Fragen eigentlich bereits geklärt. Doch was ist, wenn wie im ersten Fallbeispiel jemand schon über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, aber (noch) nicht Gewerkschaftsmitglied ist? Ist er oder sie damit wirklich für jede berufliche Auseinandersetzung gerüstet? Nein, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Jörg Nabert. Rechtsschutzversicherungen greifen in der Regel erst, wenn ein echter Streitfall entstanden ist. Die arbeits- und tarifrechtliche Beratung, wie sie eine Gewerkschaft für ihre Mitglieder leistet, ist von der Versicherung meist nicht abgedeckt. Das heißt in der Praxis zum Beispiel: Bevor ein Arbeitsvertrag nicht unterschrieben ist, wird die Versicherung nicht aktiv. Dagegen überprüft ADEXA auch Vertragsentwürfe, damit das Kind nicht erst in den Brunnen fällt. Auch eine Kündigung muss erst ausgesprochen sein – solange sie nur angedroht wird, muss die Versicherung nicht handeln. Dagegen könnte sich ein ADEXA-Mitglied auch schon vor der Kündigung Beratung einholen.

Versicherungsgesellschaften bieten den beruflichen Rechtsschutz nur in Kombination mit privatem Rechtsschutz und ggf. zusätzlichen Leistungen wie Verkehrsrechtsschutz an. Außerdem ist nur der individuelle berufliche Rechtsschutz abgesichert. Anders bei ADEXA:

"Als Gewerkschaft kümmern wir uns auch um das kollektive Arbeitsrecht. Wir vertreten also auch Betriebsräte oder würden aktiv werden, wenn es Streit um eine Betriebsvereinbarung gibt", sagt Iris Borrmann, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei ADEXA.

Rechtsschutz-Ordnung von ADEXA

Wann und in welchem Fall ein ADEXA-Mitglied Rechtsschutz erhält, ist in der Rechtsschutz-Ordnung festgelegt. Dabei wird unterschieden zwischen Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Mündliche und schriftliche Auskünfte in allen arbeits- und tarifrechtlichen Fragen kann jedes Mitglied erhalten – ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft. Wenn es um die arbeitsgerichtliche Vertretung geht ist allerdings eine Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten nötig. Außerdem darf der Streitfall nicht schon vor dem Eintritt bei ADEXA entstanden sein. Im Ernstfall prüft ADEXA die Erfolgsaussichten eines Prozesses und gibt bei ausreichender Erfolgsaussicht eine Deckungszusage für die Prozesskosten. Das Mitglied trägt einen Selbstbehalt von 10% der Kosten – maximal aber nur 150 Euro.

Deshalb ist es wichtig, mit dem Eintritt bei ADEXA nicht so lange zu zögern, bis ein Streitfall eingetreten oder eskaliert ist. Wartezeiten haben aber auch Rechtsschutzversicherungen – meist beträgt sie drei Monate, bei manchen Gesellschaften auch sechs Monate. Und auch für die Versicherer gilt: Sie zahlen nur für Streitfälle, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und vorher nicht absehbar waren.

Rechtsschutzversicherungen sind weniger wichtig Verbraucherschützer stufen spezielle Rechtsschutzversicherungen (RSV) als weniger wichtig ein. Ihre Argumente: Teure Prozesse kommen selten unvorhergesehen. Außerdem lässt sich das Risiko zusammen mit einem Anwalt in der Regel vorher abschätzen. Deshalb gilt: Erst wenn alle wichtigen Versicherungen wie Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Risikolebensversicherung abgeschlossen sind oder wenn ein Prozess mit hohem Streitwert droht, ist der Abschluss einer RSV zu überlegen. Doch dabei sollte man auf die vielen Ausschlüsse achten: So sind Streitigkeiten bei Bauvorhaben, Scheidung und Erbstreitigkeiten in der Regel von den Versicherern ausgenommen. Doch dies sind erfahrungsgemäß gerade die Fälle mit hohen Prozesskosten.

"Als Gewerkschaftsmitglied können Sie auf Berufsrechtsschutz verzichten." Finanztest 02/2005

Prozessgebühren im Arbeitsrecht Zahlenbeispiel: Ein Angestellter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2500 Euro wird gekündigt. Diese Kündigung will er gerichtlich anfechten. Der Streitwert, nach dem sich Anwalts- und Gerichtskosten berechnen, beträgt in diesem Fall 7500 Euro (das entspricht drei Bruttomonatsgehältern). Erhält der Arbeitnehmer ein dreizehntes Monatsgehalt, beträgt der Streitwert in diesem Fall 13 x 2.500 Euro : 4 = 8125 Euro. Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Sie werden berechnet auf Grundlage einer Gebühr, die von der Höhe des Streitwertes abhängt. Bei einem Streitwert bis 8.000 Euro beträgt die 1,0-fache Gebühr 412 Euro. Die Gerichtskosten betragen bei diesem Streitwert 166 Euro. In einem Arbeitsgerichtsprozess fallen meist 2 Gebühren an (332 Euro).

Diese Summe entfällt aber, wenn ein Vergleich geschlossen wird und kein richterliches Urteil ergeht. In der ersten Instanz können bei einem Vergleich folgende Kosten entstehen:

3,5-fache Gebühr* 1442,00 Euro

Auslagenpauschale 20,00 Euro

16% Mehrwertsteuer 233,92 Euro

Gesamtsumme 1675,92 Euro

*1,3-fache Verfahrensgebühr + 1,2-fache Termingebühr + 1,0-fache Einigungsgebühr.

Dazu im Vergleich: Die monatlichen Mitgliedsbeiträge bei ADEXA betragen 0,55% des jeweils niedrigsten Monatsgehaltes der Tarifgruppe – dazu kommt eine pauschale Rechtsschutzumlage von 1,50 Euro. So beträgt der Monatsbeitrag für Approbierte 16,58 Euro, für PI in Ostdeutschland 12,08 Euro, für PTA 10,33 Euro, für PKA 9,13 Euro. StudentInnen und SchülerInnen sind beitragsfrei, PTA-Praktikanten und PKA-Auszubildende bezahlen monatlich 4,25 Euro.

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