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Schleswig-Holstein: Bittmann tritt zurück
Bittmann war im August 2005 vom Landgericht Lübeck wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 94.500 Euro verurteilt worden. Durch die Nichtzulassung der Revision wurde das Urteil rechtskräftig. Bittmann wird vorgeworfen, zwischen 1994 und 2003 die KV getäuscht zu haben und in seinen Honorarabrechnungen Leistungen, die er tatsächlich delegiert habe, als eigene abgerechnet zu haben.
Auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes wies die KV in einer Presseinformation darauf hin, dass ein unabhängiger Untersuchungsausschuss nach den Maßstäben des Kassenarztrechtes keine Verfehlung festgestellt habe. Bereits vor Jahren hatte Bittmann für besondere Aufmerksamkeit bei den Apothekern gesorgt. Die Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein, deren Vorsitzender er ebenfalls ist, hatte Geschäftsanteile an einer Generikavertriebsgesellschaft erworben und profitierte damit von den Verordnungen von Generika bestimmter regional engagierter Hersteller (siehe Bericht in DAZ Nr. 11/2001, S. 24).
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