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Aus Kammern und Verbänden
Schleswig-Holstein: Neues QMS-Konzept der Kammer
Bei der Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, die am 22. März ausnahmsweise in Lübeck stattfand, erläuterte Jutta Kemper, Leiterin der Akademie für pharmazeutische Fortbildung und Qualitätssicherung, die Entwicklung des Qualitätsmanagementkonzeptes der Kammer. Nachdem 1999 der Leitfaden für ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) etabliert worden war, begannen die Schulungen im Jahr 2000. Das System sollte die pharmazeutische Zielorientierung mit der DIN EN ISO 9001 verbinden. Inzwischen haben 110 Apotheken an sieben Schulungsdurchgängen teilgenommen. Doch hat die Kammer bisher nur 20 Apotheken zertifiziert und drei rezertifiziert; fünf Apotheken befinden sich im Zertifizierungs- und zwei im Rezertifizierungsverfahren. Damit decken die erhobenen Gebühren für Schulungen und Zertifizierungen zwar die Kosten der Kammer, aber die Anzahl der Zertifizierungen ist im Vergleich zu anderen Bundesländern unbefriedigend.
Neue Wege zur Zertifizierung
Daher hat die Kammer ihr Konzept für die QMS-Schulungen überarbeitet und ein modulares System entwickelt, mit dem die Apotheken schneller und einfacher zertifiziert werden sollen. Das neue System baut auf einem softwaregestützten Basis-Qualitätsmanagementhandbuch auf, das allgemein verbreitete Arbeitsabläufe beschreibt und in den Apotheken individuell angepasst werden soll. Die Schulung soll zwei Tage umfassen. Später soll ein Berater einmalig zum Coaching in die Apotheke kommen, darüber hinaus wird weiteres Coaching angeboten.
Verschiedene Delegierte bedauerten die strengen formalen Anforderungen des bisherigen Systems und regten an, die bisher noch nicht zertifizierten Teilnehmer früherer Schulungen gezielt auf das neue System hinzuweisen und ihnen so eine neue Chance zur Zertifizierung zu bieten. Kammerpräsident Holger Iven erklärte, dass anstelle weniger Zertifizierungen auf sehr hohem formalem Niveau jetzt mehr Zertifizierungen mit praxisrelevanten Anforderungen angestrebt werden. Innerhalb von fünf Jahren sollten zehn Prozent der Apotheken im Land zertifiziert sein.
Neues aus der Berufspolitik
Im Rahmen der Fragestunde wurden die unpraktikablen Neuregelungen zur Verschreibungsverordnung beklagt, nach denen auch der Nachtrag formaler Daten unzulässig ist. Dazu kündigte Iven an, es zeichne sich eine Rückkehr zur bisherigen Regelung ab, die ab 1. Juli wieder eingeführt werden soll. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen sei in der Zwischenzeit auch die Haltung der Krankenkassen problematisch, weil Rezepte mit irgendwelchen formalen Änderungen möglicherweise nicht anerkannt werden. In diesem Zusammenhang beklagten einige Mitglieder der Kammerversammlung, dass manche Ärzte besonders im Notdienst die zur Abrechnung erforderliche Krankenversichertennummer nicht auf den Rezepten eintragen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Iven erklärte, zu solchen Problemen mit den ärztlichen Notdiensten sei im April ein Gespräch im Landesgesundheitsministerium geplant.
Weiterhin berichtete Iven von der ABDA-Klausurtagung, die vom 12. bis 14. März in Potsdam stattgefunden hatte. Dort sei ein enger Schulterschluss zwischen Apothekerkammern und -verbänden gefordert worden. Wenn die Apotheker überwiegend finanzielle Interessen verfolgen würden, könnten Apotheken künftig mit Versandhändlern und Discountern verglichen werden. Dies sei als internationale Entwicklung zu verstehen. So werde in Migros-Supermärkten in der Schweiz ein System etabliert, das den kürzlich eingestellten Rezeptsammelstellen in dm-Drogerien ähnlich sei. In südlichen EU-Ländern gebe es vergleichbare Planungen wie in der Schweiz. Es bestehe die Gefahr, dass irgendwann der billigste Anbieter auch bei schlechter Qualität akzeptiert werde. Um solchen Entwicklungen entgegenzuwirken, sollten die Apotheker ihr Fachwissen an die Patienten weitergeben und sich Zeit für gute Beratung nehmen.
Neue Testkäufe
Die Apothekerkammer wird im Mai und Juni erneut Testkäufe in Apotheken durchführen. Pharmaziestudierende des achten Fachsemesters werden zurzeit als Testkäufer geschult, erklärte Kammergeschäftsführer Frank Jaschkowski. Im Interesse der Vergleichbarkeit werden diesmal nur Beratungen zu einem Symptomenkomplex abgefragt. Die Ergebnisse sollen anonym bleiben, die getesteten Apotheken werden aber von der Kammer über ihr jeweiliges Testergebnis informiert. tmb
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