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ADEXA gegen Verschlechterungen: Kündigungschutz
Bisher gibt es eine gesetzliche Regelwartezeit von 6 Monaten, bevor das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden kann. Nach den Vorstellungen der großen Koalition sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukünftig vereinbaren können, diese Wartezeit auf bis zu 24 Monate auszudehnen. Diese Option soll auch bei einer erneuten Einstellung bei demselben Arbeitgeber bestehen, wenn seit dem Ende des vorhergehenden Arbeitsvertrages mindestens sechs Monate vergangen sind. Es handelt sich also nicht, wie oft dargestellt, um eine Verlängerung der Probezeit.
Auf allen Gebieten erleben wir derzeit, dass Arbeitnehmerrechte wenig wert sind und die Bedürfnisse der Menschen übergangen werden. Wir erwarten von der Politik, dass sie eine europäische Antwort auf die zunehmende Globalisierung und die damit verbundenen Probleme wie den Abbau von Arbeitnehmerrechten findet. Einseitig die Rechte und Gehälter von Angestellten zu beschneiden, wie dies derzeit im öffentlichen Dienst oder im Nachbarland Frankreich zu sehen ist, ist weder ein partnerschaftlicher Weg, noch führt er dazu, dass die europäischen Kernländer im internationalen Wettbewerb bestehen können.
Grundsätzlich bringt die Lockerung des Kündigungsschutzes nicht mehr Arbeitsplätze, denn er ist kein Hemmnis für Neueinstellungen, wie zahlreiche Untersuchungen ergeben haben.
Unsicherheit und vage Hoffnung
Was im Koalitionsvertrag unter der harmlosen Überschrift "Kündigungsschutz weiterentwickeln" daherkam und jetzt offenbar in Gesetzesform gegossen werden soll, bedeutet eine Veränderung des Kündigungsschutzes zu Lasten der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss sich zukünftig nicht genau festlegen, sondern kann den neueingestellten Arbeitnehmer zwei Jahre lang unter die Lupe nehmen. Dieser befindet sich dann zwei Jahre lang auf dem Prüfstand.
Setzt man dagegen die vielbeschworene Mobilität von Arbeitnehmern, bedeutet dies, dass der Familiennachzug zukünftig zwei Jahre in der Luft hängt, weil unklar ist, ob nicht doch noch eine Kündigung erfolgt. Bei der derzeit möglichen Befristung ist hingegen beiden Seiten beim Vertragsabschluss klar: Dieser Job dauert zwei Jahre (oder so lange, wie er befristet wird) – dies bedeutet Sicherheit für beide Seiten. Diese Sicherheit geht nun (einseitig) den Arbeitnehmern verloren. Dagegen steht die vage Hoffnung auf mehr Arbeitsplätze, obgleich zahlreiche Untersuchungen bereits gezeigt haben, dass der Hemmschuh bei Neueinstellungen nicht der Kündigungsschutz von Mitarbeitern ist.
Insa Heyde, ADEXA-Vorstand
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