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Fortbildung
Die häufigsten Revisionsmängel
Im letzten Jahr gab es 197 Apothekenrevisionen. Zu den zehn häufigsten Revisionsmängeln gehörten mangelhaft geführte Prüfprotokolle, fehlende aktuelle Gefahrstoffverzeichnisse, unvollständige Import-Kartei, Fehlen von kindergesicherten Verschlüssen für Rezepturen, nicht aufgefüllte Notfalldepots, unvollständige Angaben auf BtM-Rezepten, Nichtbeachtung der Medizinproduktebetreiberverordnung und als Nummer 1: verfallene Filter und Flaschen für die Herstellung steriler Augentropfen.
Für viele Apotheker sind Bachblüten ein Reizthema, denn Bachblüten gelten in Deutschland als Import-Arzneimittel und unterliegen der Dokumentationspflicht, obwohl sie im Exportland Großbritannien nicht als Arzneimittel gelten.
Auch beim Revisionsmangel "falsche Kennzeichnung und Lagerung von Rezeptursubstanzen" gibt es unterschiedliche Ansichten. Laut NRF sind wasserhaltige Zubereitungen wegen der Kontaminationsgefahr nicht umzufüllen, anderseits sind laut Herstellerangaben die Versandgefäße von Ausgangsstoffen keine Lagergefäße, da zum Beispiel Weichmacher im Laufe der Zeit in die Rezeptursubstanz übergehen können.
Laut Gieske sollten konservierte wasserhaltige Zubereitungen von den Patienten nicht kühl gelagert werden, da bei ihrer Anwendung von einer Kontamination ausgegangen werden muss und das zugesetzte Konservierungsmittel seine volle Wirksamkeit erst bei Raumtemperatur entfaltet. Außerdem ist im Kühlschrank in der Regel keine kindersichere Lagerung gegeben.
Wie Ministerialrat Klaus Schmidt berichtete, lag in den letzten 15 Jahren die Fehlerquote der geprüften, in Apotheken des Landes Brandenburg angefertigten Rezepturen relativ konstant bei 30%.
Neben falschen Kennzeichnungen gab es auch verdorbene und sogar falsche Inhaltsstoffe sowie Gehaltsabweichungen.
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