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- DAZ 19/2006
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Aus Kammern und Verbänden
Ausschreibung: Stipendien der DPhG-Stiftung
Die Stipendien sollen jungen, wissenschaftlich tätigen Pharmazeuten die Anfertigung einer Habilitationsschrift, in Ausnahmefällen auch den Abschluss einer qualifizierten Dissertation in einem Fach der Pharmazie ermöglichen.
Die Stipendien können an Personen vergeben werden, die die Approbation als Apotheker besitzen, das pharmazeutische Staatsexamen überdurchschnittlich gut bestanden haben und mindestens zwei Jahre lang wissenschaftlich gearbeitet und dabei besondere Qualifikationen nachgewiesen haben. Die Bewerber müssen Mitglied der DPhG sein und sollen in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Die Stipendien bestehen aus Sach- und Personalkosten. Die Anzahl der insgesamt zu vergebenden Stipendien und die Höhe des einzelnen Stipendiums hängen von der Zahl der Bewerber und der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme ab.
Anträge auf Bewilligung eines Stipendiums müssen vom Bewerber selbst gestellt werden. Folgende Angaben und Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt werden:
- Angaben zur Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis der DPhG-Mitgliedschaft)
- Nachweis über erfolgreiche, mindestens zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit
- Bericht über die bereits er–arbeiteten Ergebnisse, mit Publikationen
- Detaillierte Beschreibung der geplanten Untersuchungen
- Zeitplan, Kostenplan (detaillierte Material- und Personalkosten)
- Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers
- Angaben, welche Zuwendun–gen von anderer Seite zur Verfügung stehen bzw. be–antragt worden sind.
Die Anträge werden entsprechend den Richtlinien und Qualitätsanforderungen der DFG begutachtet.
Die Annahme des Stipendiums oder sonstiger Zuwendungen der Stiftung verpflichtet den Begünstigten,
- zu den im Bewilligungsschreiben genannten Terminen schriftlich über den Stand der Arbeit zu berichten,
- der Stiftung umgehend mitzuteilen, wenn er während des Zeitraumes der Bewilligung von dritter Seite eine Zuwendung erhält,
- die Ergebnisse seiner Arbeit auf einer Hauptversammlung der DPhG vorzutragen.
Kommt ein Stipendiat seinen Verpflichtungen gegenüber der Stiftung nicht nach, so kann die Stiftung das Stipendium ganz oder teilweise streichen bzw. Rückzahlungen verlangen.
Die Ergebnisse einer mit Mitteln der Stiftung geförderten Arbeit sollen vorzugsweise in einem Publikationsorgan der DPhG veröffentlicht werden. In jedem Falle sollen die Veröffentlichungen einen Hinweis auf die Förderung durch die Stiftung enthalten.
Bewerbungen sind bis zum 1. Juni 2006 (Eingang) unter Beifügung sämtlicher Unter–lagen (dreifach) an den Altpräsidenten der DPhG zu senden:
Prof. Dr. Theo Dingermann, Johann Wolfgang Goethe Universität, Biozentrum Niederursel, Institut für Pharmazeutische Biologie, Max-von-Laue-Str. 9, 60438 Frankfurt am Main
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