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Schmidt gegen festen Arbeitgeberbeitrag
Schmidt betonte erneut, dass man sich in der Arbeitsgruppe zunächst um die Ausgabenseite des Gesundheitswesens kümmere: "Ehe neues Geld in einen Topf gesteckt wird, muss man den Topf unten zumachen, sodass es nicht wieder rausfällt". Die Frage sei, ob tatsächlich jeder Euro dahin gelenkt werde, wo er optimal zum Nutzen der Patienten eingesetzt wird. Bislang sei dies eindeutig nicht der Fall, so die Ministerin. Damit dies anders wird, soll die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern – insbesondere zwischen ambulanter und stationärer Versorgung – verbessert werden. Grundsätzlich setzten die derzeitigen Überlegungen bei den im GMG beschlossenen Strukturreformen an. Was damals eingeleitet wurde, müsse hinterfragt und auf seine mögliche Weiterentwicklung hin überprüft werden. Damit der Wettbewerb im Gesundheitswesen in Schwung kommt, setzt die Ministerin vor allem auf Einzelverträge zwischen Kassen und Leistungserbringern. "Dazu muss man einfache, überschaubare Regeln haben", erklärte Schmidt.
Nein zur Fünf-Euro-Praxisgebühr
Die in den Medien diskutierte Idee, die Praxisgebühr auf fünf Euro zu reduzieren, dafür aber bei jedem Arztbesuch fällig werden zu lassen, wies Schmidt zurück. Darüber sei in der Gruppe "definitiv" nicht gesprochen worden. Eine solche Änderung sei aus ihrer Sicht auch "unsinnig", weil sie keine Steuerungseffekte hätte. Reden werde man in der Gruppe hingegen über die Frage, ob die GKV von den Kosten entlastet werden kann, die Unfälle bei Risikosportarten verursachen. Dabei gehe es jedoch nicht um einen Leistungsausschluss, sondern darum, wen die Kasse in diesen Fällen in Regress nehmen könne. So werde man diskutieren, ob Menschen, die Risikosportarten betreiben, zum Abschluss einer Unfallversicherung verpflichtet werden können.
Arbeitgeber in Beitragsverantwortung belassen
Was die Reform der Einnahmeseite betrifft, ist man sich in der Koalition bislang einig, dass die ausschließliche Bindung der Beiträge an sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gelockert werden muss. Ohne die Berücksichtigung anderer Einkommensarten, sei eine nachhaltige Finanzierung nicht möglich, betonte Schmidt. Eine Absage erteilte sie allerdings dem in der Union hochgehaltenen Vorschlag, die GKV-Beiträge der Arbeitgeber festzuschreiben: Man dürfe die "Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung für ein bezahlbares Gesundheitswesen entlassen". Anderenfalls verlöre man einen wichtigen Bündnispartner, der heute noch Interesse daran habe, dass die Kosten im Gesundheitswesen nicht steigen und der eine soziale Verantwortung trage.
Offen für Kauders Fondsmodell
Reden wird man Schmidt zufolge auch über das von Unions-Fraktionschef Volker Kauder vorgeschlagene Fondsmodell. Die Ministerin beklagte, dass Vorschläge zu häufig kritisiert und abgelehnt würden, obwohl man gar nicht genau wisse, wie sie funktionieren sollen. Wer über eine solidarische und nachhaltige Reform nachdenken wolle, "sollte nicht von vorneherein sagen, über das eine oder andere Modell wird nicht gesprochen". Der Vorschlag Kauders sieht unter anderem vor, die Krankenversicherung der Kinder künftig aus Steuermitteln zu finanzieren. Schmidt hält es für richtig, wenn dies eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft wird. Allerdings müsse ein Weg gefunden werden, dass diese Steuermittel nicht wieder gekürzt werden können.
Reform soll sukzessive in Kraft treten
Insgesamt sieht die Ministerin den weiteren Verhandlungen optimistisch entgegen. Sie erhofft sich eine "grundlegende Reform", die die Finanzen neu ordnet und die im GMG angelegten Strukturreformen weiterentwickelt. Ziel sei es, noch in diesem Jahr über die Reform zu entscheiden. Etwas anderes sei die Frage, was wie und wann in Kraft tritt. Manche Dinge bräuchten ihre Vorbereitungszeit, so die Ministerin – so etwa das neue Honorierungssystem für Vertragsärzte.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat in einem Interview mit dem Deutschlandfunk das Ziel der großen Koalition bekräftigt, die Gesundheitsreform noch in diesem Jahr im Bundestag zu verabschieden. Eine Absage erteilte Schmidt in diesem Zusammenhang festgeschriebenen Arbeitgeberbeiträgen.
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