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ADEXA Info
Gesundheit im Internet: Schutz vor schwarzen Schafen
Impressum vollständig?
Zahlreiche Portale werden von einer Firma (oder mehreren) gesponsert. Nicht alle derartigen Websites nennen allerdings ihre Unterstützer deutlich sichtbar auf der Homepage bzw. im Impressum.
Ein gutes Beispiel für eine informative Website, wo die verantwortliche Firma klar benannt wird, ist www.zecken.de (Firma Baxter). Ein anderes Beispiel: Das Portal www.vitanet.de ko–operiert mit der DAK, der Berliner Charité und dem Evangelischen Geriatriezentrum Berlin, Sandoz, dem Deutschen Diabetiker Bund und web.de. Als Kontrollgremium gibt es einen sechsköpfigen Apothekenbeirat.
Ein Blick auf das Impressum ist in jedem Fall sinnvoll. Fehlt es oder ist die verantwortliche Person bzw. Organisation nicht mit Namen und vollständiger Post–anschrift genannt, handelt es sich wahrscheinlich nicht um eine seriöse Website. Interessant ist auch das Datum der letzten Aktualisierung und ob Quellen bzw. Autoren mit ihrer beruflichen Qualifikation angegeben sind.
Qualitätssiegel
Manche Gesundheitsportale im Netz haben sich auf freiwilliger Basis prüfen lassen und ein Qualitätssiegel erhalten. Solch ein Qualitätslogo erteilt das Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem e.V. (afgis), in dem sich zahlreiche Kooperationspartner aus dem Gesundheitsbereich zusammengeschlossen haben (u. a. Kassen, Körperschaften der Heil–berufe, Selbsthilfeorganisationen, Universitäten, Fachgesellschaften, Pharmafirmen).
Auch die Health on the Net Foundation (www.hon.ch) erteilt ein Qualitätssiegel für Anbieter, die sich nach dem HON-Code richten. Beide Qualitätslogos (HON und afgis) sind zum Beispiel unten auf der Homepage der Ärztekammer Niedersachsen (www.aekn.de) zu sehen. Nur wenn sich beim Klick auf das Logo eine neue Seite mit dem Zertifikat öffnet, ist das Siegel gültig.
Unter www.medinfo.de sind Links zu bestimmten Gesundheitsthemen aufgeführt. Besitzt die Seite bestimmte Qualitätsauszeichnungen, ist dies dort kenntlich gemacht.
Suchfilter
Wer bei der Suche nach Gesundheitsinformationen zum Beispiel nur Seiten von staatlichen Stellen herausfiltern möchte, kann bei Google hinter dem Suchbegriff noch site:bund.de eingeben. Dann bekommt man nur Treffer, die von der Regierung, von Ministerien oder Bundesbehörden herausgegeben werden.
Informationsbewertung
Unter www.discern.de gibt es einen kurzen Fragebogen, mit dem Patienteninformationen aus dem Internet bewertet werden können. Auch unter www.patienten-information.de Weitere Informationen und Links zum Thema finden sich im gemeinsamen Informationsblatt des Gesundheitsministeriums und des Europarates unter www.bmgs.de Infoblatt zum Downloaden
Neue Berufsbezeichnung für ArzthelferInnen
Zum 1. August 2006 tritt die neue Ausbildungsordnung für den/die Medizinische Fachangestellte in Kraft – und ersetzt die alte Ausbildung zur ArzthelferIn. Neben der neuen Berufsbezeichnung gibt es auch neue Ausbildungsinhalte: Die Themen Praxismanagement, Kommunikation, Patientenorientierung, Prävention und Notfallmanagement werden ein größeres Gewicht bekommen. Wer schon als ArzthelferIn arbeitet, wird zwar kein auf die neue Berufsbezeichnung umge–schriebe–nes Zeugnis bekommen, aber im allgemeinen Sprachgebrauch wird sich der Name Medizinische Fach–angestellte für alle ArzthelferInnen einbürgern.
ADEXA freut sich mit dem BdA (Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e. V.), der sich jahrelang für die neue Ordnung und den neuen Namen engagiert hat.
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