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Pharmazeutisches Recht
Rheinland-Pfalz: Wahl zur Vertreterversammlung der LAK
Da die derzeitige Vertreterversammlung im September 2001 gewählt worden und am 10. November 2001 erstmalig zusammengetreten ist, ist sie gemäß § 6 der Hauptsatzung nach fünf Jahren nunmehr erneut zu wählen. Zur Vorbereitung auf die Wahl hat der Vorstand der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz in seinen Sitzungen am 16. November 2005, 16. Januar 2006 und 09. März 2006 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Gemäß § 3 Satz 1 der Wahlordnung (WahlO) ist Wahltag der 12. September 2006 bis nachmittags 18.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Wahlbriefe beim Wahlleiter eingegangen sein, um bei der Auszählung der Stimmen Berücksichtigung zu finden.
2. Gemäß § 6 Abs. 1 WahlO wird Oberpharmazierat Dr. Alfred Goldinger, Apotheke des Klinikums der Johannes Gutenberg-Universität, zum Wahlleiter bestellt; Stellvertreter des Wahlleiters ist Kammergeschäftsführer Rechtsanwalt Arnulf Klein.
3. Gemäß § 7 Abs. 2 WahlO ist im Einvernehmen mit dem Vorstand folgender Wahlausschuss gebildet worden:
Wahlkreis I: Bernhard Pohlmann, Neue-Apotheke, Lindenallee 13, 57577 Hamm/Sieg
Stellvertreter: Thomas Christmann, Raiffeisen-Apotheke, Lindenallee 15, 57577 Hamm/Sieg
Wahlkreis II: Dr. Karljörg Nestel, Im Herzenacker 38, 55435 Gau-Algesheim
Stellvertreter: Dr. Christof Seßler, West-Apotheke, Comeniusstr. 22, 67071 Ludwigshafen
Wahlkreis III: Pharmazierat Gottfried Panten, Säubrenner-Apotheke, Kurfürstenstr. 23, 54516 Wittlich
Stellvertreter: Sebastian Zang, Elisabeth-Apotheke, Prümzurlayer Str. 13, 54666 Irrel
Eingaben, die dem Wahlausschuss vorgelegt werden sollen, sind an den Wahlleiter bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz zu richten.
Der Wahlleiter ist zugleich Vorsitzender des Wahlausschusses.
4. Gemäß § 6 Abs. 2 der Wahlordnung gibt der Vorstand bekannt, dass in drei Wahlkreisen gewählt wird:
Wahlkreis I umfasst die Bereiche: Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis, sowie die kreisfreie Stadt Koblenz.
Wahlkreis II umfasst die Bereiche: Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Ludwigshafen, Mainz-Bingen, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz, sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken.
Wahlkreis III umfasst die Bereiche: Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun, Trier-Saarburg, sowie die kreisfreie Stadt Trier.
5. Gemäß § 9 Abs. 1 der WahlO wird das Wählerverzeichnis mit dem 70. Tag vor dem Wahltag, das ist am Dienstag, den 04. Juli 2006 geschlossen.
6. Die konstituierende Sitzung der neugewählten Vertreterversammlung wird am Samstag, den 18. November 2006 stattfinden.
Der Vorstand bittet mit Rücksicht auf die bevorstehende Wahl alle Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz, die sich als Kammerangehörige bisher nicht bei der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz gemeldet haben, dies umgehend zu tun, damit das Wählerverzeichnis bei der Schließung zum 4. Juli 2006 möglichst alle Kammerangehörigen enthält. Kammerangehörige sind nach dem Heilberufsgesetz Apothekerinnen und Apotheker, die im Land Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben oder diejenigen Personen, die die freiwillige Mitgliedschaft aufgrund eines Antrages und Beschlusses des Vorstandes erworben haben.
Dr. Hartmut Schmall
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