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Vertragsärzteschaft: KBV stellt neues Honorarkonzept vor
Dass es teuerer für die Kassen wird, ist für die KBV-Vorstände Andreas Köhler und Ulrich Weigeldt unausweichlich. Zur Zeit würden rund 30 Prozent der ärztlichen Leistungen nicht vergütet, betonte Köhler am 10. Juli in Berlin. Ohne einen deutlichen Honorarzuwachs sei es kaum mehr möglich, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Bis zur Einführung des neuen Honorarsystems 2009 müsste die derzeitige Vergütung von jährlich 23,1 Mrd. Euro in zwei Schritten um 20 Prozent steigen: Im Jahr 2008 sollte die Steigerungsrate zunächst bei zehn Prozent liegen – ein Jahr später, wenn das Honorarbudget fällt, müssten weitere zehn Prozent einkalkuliert werden.
Eckpunktepapier erfüllt zentrale Forderungen Lässt man den finanziellen Mehrbedarf außer Acht, liegt die KBV mit ihrem Konzept in weiten Teilen auf der Linie der großen Koalition. So begrüßten die KBV-Vorstände auch das Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform soweit es die ärztliche Honorierung betrifft. Hier ist ebenfalls die Aufhebung der Budgetierung und eine Umstellung des Honorarsystems auf eine pauschale Vergütung vorgesehen. Damit seien zentrale Forderungen der Ärzte erfüllt, betonte Köhler. Er wies aber auch da–rauf hin, dass die Eckpunkte offen lassen, wie die Vergütungsreform ärztlicher Leistungen bezahlt werden soll.
Schluss mit Budgets und Punktwerten Nach dem Konzept der KBV sollen in Zukunft Pauschalen die bisherige Einzelleistungsvergütung in Punkten fast vollständig ablösen. Einzelleistungen soll es nur noch für streng begrenzte, förderungswürdige oder rein auftragsgebundene Leistungen geben.
Die Vertragsärzte sollen künftig nur noch die Diagnosen und nicht mehr zusätzlich die Leistungsziffern der Gebührenordnung dokumentieren müssen. Den Rest der Arbeit soll die regionale Kassenärztliche Vereinigung übernehmen. Die Höhe der Pauschale wird für Haus- und Fachärzte getrennt festgelegt. Die Grundlage bildet ein so genannter Basisfallwert, der bundeseinheitlich je Arztgruppe festgelegt und jährlich angepasst wird. Der Basisfallwert wird jeweils mit einem speziellen Faktor multipliziert, um die Morbidität des individuellen Patienten zu berücksichtigen. Eine Budgetierung ist im neuen System nicht vorgesehen.
Dennoch erkennt auch die KBV, dass die Vertragsärzte ihren Verdienst nicht beliebig steigern können. So gibt es eine Mengensteuerung und eine fixkostenorientierte Abstaffelung:
Wenn die Fixkosten einer Standardpraxis erreicht sind, werden die Pauschalpreise abgestaffelt. Regional können die Pauschalen zudem im begrenzten Umfang mit Zu- und Abschlägen modifiziert werden. In Kraft treten könnte das neue Honorarkonzept der KBV zufolge zum 1. Oktober 2007. Ab 1. Januar 2008 kämen die regionalen praxisspezifischen Basisfallwerte zum Einsatz. Ab dem 1. Januar 2009 könnte das neue Konzept komplett das bisherige ersetzen. Für den hausärztlichen Bereich wäre das Konzept unter Umständen schon zum 1. Januar 2007 umsetzbar.
Zöller: Fünf Milliarden sind zu viel Die Reaktionen auf das Konzept der KBV waren verhalten – den Politikern widerstreben vor allem die angekündigten Mehrkosten. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) sagte zwar, dass es im Rahmen der geplanten Honorarreform "mittelfristig etwas mehr Geld" für die Kassenärzte und -psychotherapeuten geben könnte. Fünf Mrd. Euro würden es jedoch sicherlich nicht. Zöller betonte, dass es eine höhere Vergütung nur für bessere Leistungen geben dürfe – "und für eine schlechte Leistung darf es dann eben auch keine Vergütung geben". Im Bundesgesundheitsministerium wies man darauf hin, dass zunächst die Inhalte der neuen Honorarordnung beraten und beschlossen werden sollten. Finanzielle Forderungen könnten erst zum Schluss erörtert werden.
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