DAZ aktuell

Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie: FSA bittet Apotheker um U

BERLIN (ks) Der Verein "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie" (FSA) will dafür sorgen, dass Ärzte und andere Angehörige der Fachkreise wissenschaftlich objektiv über Arzneimittel informiert werden. Die Mitgliedsfirmen haben sich daher einem Verhaltenskodex unterworfen. Wer dagegen verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Vor kurzem hat der FSA seinen Kodex neu aufgelegt - ein Exemplar ist dieser DAZ beigelegt. Wir fragten den FSA-Vorstandsvorsitzenden Michael Klein, wie Apotheken zu einer erfolgreichen Arbeit des FSA beitragen können.

d:

Herr Klein, warum sollten sich Apotheker und Apothekenmitarbeiter den FSA-Kodex einmal genauer anschauen?

Klein:

Wir haben den Apotheker in die neue Fassung des Kodex mit einbezogen - und zwar unter einem ganz bestimmten Gesichtspunkt: Niemand, der darüber entscheidet, welche Arzneimittel vom Patienten eingenommen werden, darf mit Mitteln beeinflusst werden, die wir im Kodex als unlauter bezeichnen. Auch Apotheker spielen eine wichtige Rolle in der Beratung und der Empfehlung von Arzneimitteln - daher werden sie jetzt ausdrücklich vom Kodex erfasst. Denn jeder Patient hat Anspruch darauf, das Arzneimittel zu bekommen, das sein Arzt oder sein Apotheker für das Richtige hält. Wir möchten nicht, dass ein Medikament nur deshalb verordnet oder abgegeben werden, weil mit unlauteren Mitteln dafür geworben wurde. Denn dies schadet letztlich allen Beteiligten in ihrem öffentlichen Ansehen.

d:

Wie kann eine solche unlautere Einflussnahme aussehen?

Klein:

Sie ist etwa dann anzunehmen, wenn der Apotheker zu einer Veranstaltung eingeladen wird, die keine fachliche Fortbildung ist, sondern einen Unterhaltungswert hat. Es können aber auch Geschenke sein, unter Umständen auch Rabatte, wenn sie einen geschäftsüblichen Rahmen überschreiten.

d:

Wie können Apotheker die Arbeit des FSA unterstützen?

Klein:

Wir würden uns freuen, wenn die Apotheker wachsam sind und uns informieren, wenn ihnen Fälle unlauterer Beeinflussung bekannt werden. Im Gegensatz zu den Firmen selbst sehen sowohl der Arzt als auch der Apotheker sehr direkt und sehr genau, wenn unlautere Angebote unterbreitet werden. Sie könnten uns wertvolle Hinweise geben, damit wir tätig werden können. Wenn Apothekern also etwas auffällt, sollten sie beim FSA anrufen oder einen Brief schreiben.

d:

Ärzte waren schon vor der Neufassung des Kodex von diesem erfasst. Wir verlief die Zusammenarbeit?

Klein:

Leider kam es bislang nur ganz selten zu Anzeigen aus der Ärzteschaft. Und wenn, dann indirekt. Wir wollen daher versuchen, eine stärkere Beteiligung zu erreichen.

d:

Welche Gründe könnte die zurückhaltende Anzeigebereitschaft haben? Und was wollen Sie dagegen unternehmen?

Klein:

Eine solche Meldung ist natürlich immer ein zusätzlicher Aufwand. Viele Ärzte und Apotheker ärgern sich vermutlich, wenn man versucht, sie auf fragwürdige Weise zu beeinflussen. Dennoch werden viele den Ärger beiseite stecken und einfach nicht mitmachen. Den zusätzlichen Aufwand, den FSA anzusprechen, werden sie vielleicht scheuen. Wir wollen nun Mittel und Wege finden, wie eine solche Meldung vereinfacht werden kann. So denken wir darüber nach, im Internet eine Meldemöglichkeit bereit zu stellen, um die Hürde, zum Telefon zu greifen, oder ein paar Zeilen zu Papier zu bringen, abzusenken. Wir wollen erreichen, dass sich der erforderliche Aufwand nicht negativ auswirkt auf die Bereitschaft, etwas zu melden.

d:

Was passiert, nachdem eine Apotheke zweifelhafte Werbemethoden angezeigt hat? Muss sie damit rechnen, selbst in das Sanktionsverfahren einbezogen zu werden?

Klein:

Sobald etwas gemeldet wurde, ist die eigene Beteiligung in der Regel erledigt. Wir nehmen den Hinweis auf, ermitteln anhand der uns vorliegenden Informationen von uns aus und sprechen das Mitgliedsunternehmen an. Ein Apotheker muss also nicht fürchten, in den Zeugenstand gerufen zu werden. Auch wird der Apotheker selbst vom FSA nicht verfolgt. Der Kodex richtet sich allein an die Mitgliedsfirmen: Diese sollen sich seinen Vorschriften entsprechend verhalten. Wenn Sanktionen ausgesprochen werden, dann gegen die Mitgliedsfirmen und nicht gegen die Apotheker. Apotheken werden bereits durch gesetzliche Vorgaben und ihre Berufsordnungen dazu angehalten, sich nicht unlauter beeinflussen zu lassen.

d:

Wie viele und welche Firmen sind Mitglied des FSA?

Klein:

Bislang hatten wir im FSA rund 50 Mitglieder aus der forschenden Pharmaindustrie. Nun hat auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie mit seinen rund 230 zumeist mittelständischen Mitgliedsfirmen beschlossen, dem FSA beizutreten. Das ist eine ganz enorme Stärkung des Vereins und der Selbstkontrolle.

d:

Müssen die Meldungen Firmen betreffen, die Mitglied im FSA sind?

Klein:

Nein, der Apotheker muss nicht jedes Mal schauen, ob die Firma Mitglied im FSA ist. Wenn eine Beschwerde eingereicht wird, die sich gegen ein Unternehmen richtet, das nicht FSA-Mitglied ist, prüfen wir dennoch, ob der Vorwurf nach dem FSA-Kodex oder aber nach normalem Heilmittelwerberecht unzulässig ist. Ist das der Fall, tritt der FSA als Wettbewerbsverein auf und mahnt ab. Kommt es dann nicht zu einer Unterwerfungserklärung, werden die Zivilgerichte angerufen.

d:

Herr Klein, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Hinweis

Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Dieser DAZ liegt ein Plakat von apotheken.de, dem unabhängigen Gesundheitsportal für Apothekenkunden, bei, das auf die Informationskompetenz der Apotheke im Zusammenhang mit dem Katalog zuzahlungsfreier Arzneimittel hinweist. Das Plakat bietet sich zum Aushang an geeigneter Stelle in der Apotheke an. Wir bitten um Beachtung.

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