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- DAZ 29/2006
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Aus Kammern und Verbänden
Aufklärung notwendig (Kommentar)
Es ist schon erstaunlich, dass aus dem so "ABDA-loyalen" Süden Deutschlands jetzt unverhohlen Kritik an der Standespolitik der ABDA - sogar via Resolution - kommt. Ist diese Unzufriedenheit berechtigt?
Ich meine "Europa hin - Europa her", es wurde in den vergangenen Jahren vor allem versäumt, die Politik selbst über das neue Vergütungssystem (Kombimodell) für die deutschen Apotheken hinreichend aufzuklären. Dann wären solch' abstruse Forderungen wie die 500 Millionen Euro Einsparungen durch die Apotheken im Eckpunktepapier der Gesundheitsreform wahrscheinlich gar nicht erst entstanden. Denn Fakt ist: Die Höhe der GKV-Arzneimittelausgaben wird seit dem Inkrafttreten des GMG (1.Januar 2004) durch die Industrie (Preis) und den Arzt (Menge) bestimmt. Das jetzt in Kraft getretene AVWG nimmt dem Apotheker jede Möglichkeit, beim Einkauf Rabatte zu realisieren, die an die Krankenkassen weitergegeben werden könnten. Bei den von der Politik geforderten 500 Millionen Einsparungen durch die Apotheker handelt es sich demzufolge um ein Missverständnis. Im Gegensatz zu den Apothekern verbleiben der pharmazeutischen Industrie trotz AVWG weiterhin Schlupflöcher, die Arzneimittelpreisverordnung zum eigenen Vorteil zu nutzen. Nachstehendes Beispiel zeigt exemplarisch solch einen "Missbrauch":
- Micanol 3% 50g (N1) (PZN 8711918) 12,80 Euro EK ohne MwSt., 24,68 Euro VK mit 16% MwSt.
- Micanol 3% 2x 50g (N2) (PZN 0015591) 31,68 Euro EK ohne MwSt., 46,89 Euro VK mit 16% MwSt.
Der Verkaufspreis täuscht einen "Großpackungsvorteil" vor. De facto erhöht sich der wirtschaftliche Vorteil für den Hersteller um über 6,00 Euro (ca. 50%) gegenüber der N1 Packung.
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