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- DAZ 36/2006
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Plusminus-Sendung: "Hormongift" DBP in Kapselhüllen
Dibutylphthalat gehört zur Gruppe der Phthalate und stellt einen Di-Ester der Phthalsäure dar. Die Substanz wird als Weichmacher verwendet und als Hilfsstoff bei der Arzneimittelherstellung, vor allem bei der Herstellung von magensaftresistenten Umhüllungen von Kapseln, Tabletten und Dragees, eingesetzt. Dibutylphthalat ist ein zugelassener Hilfsstoff. In Tierversuchen konnten entwicklungs-, reproduktions- und embryotoxische Wirkungen festgestellt werden.
Wie aus wissenschaftlichen Publikationen hervorgeht, müssen nachteilige Effekte auf endokrine und reproduktive Funktionen beim Menschen angenommen werden. Auch wurde nachgewiesen, dass DBP über die Plazentaschranke in den Fötus übergeht. Als Effekte wurden verringertes Geburtsgewicht, geringere Anzahl von lebenden Nachkommen, Missbildungen der inneren und äußeren Genitalien, Beeinflussung der Testosteron-Biosynthese und abnormale oder reduzierte Spermatogenese festgestellt. Die Europäische Union hat Dibutylphthalat als "fortpflanzungsgefährdend" eingestuft und für die tägliche Aufnahme einen TDI-Wert (Tole–rable Daily Intake) von 100 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht festgesetzt. Bereits 2004 wurde ein Verbot in Kosmetika, Babyartikeln und Spielzeugen beschlossen, jedoch nicht für Arzneimittel. Im Juli 2005 wurde der TDI für DBP, ausgehend von neuen toxikologischen Studien, um den Faktor 10 gesenkt und beträgt somit derzeit 10 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag.
Manche Pharmafirmen haben Dibutylphthalat bereits durch andere Hilfsstoffe ersetzt. In einigen Arzneiformen findet sich DBP jedoch noch. Die Hersteller bestreiten ein Gesundheitsrisiko ihrer Arzneimittel. Sie berufen sich auf die Zulassung von DBP als Hilfsstoff und zweifeln die Übertragbarkeit aus Tierversuchen an.
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