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AK Schleswig-Holstein: Höchstpreis oder Höchstzuschlag?
Bei der Neuregelung der Preisbildung in Apotheken weicht der bisher vorliegende Arbeitsentwurf für das Gesetz erheblich von dem zuvor vereinbarten Eckpunktepapier ab, erklärte Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein. Anstelle der ursprünglich geplanten Höchstpreise seien nun im Gesetzentwurf Höchstzuschläge vorgesehen. Höchstpreise bei festgelegten Apothekenspannen würden zu unterschiedlichen Hersteller–abgabepreisen führen und könnten den Kassen Wirtschaftlichkeitsvorteile bringen. So schwer dies auch in den Apotheken zu handhaben sei, könnten sich die Apotheken hier aber sinnvoll einbringen. Die Apothekerverbände könnten mit den Herstellern Preise aushandeln.
Schlechtes Vorbild der USA nicht nachahmen Für den Erfolg dieses Konzeptes sei es allerdings zwingend, die Apotheker preislich neutral zu stellen und ihre Spanne zu garantieren. Die nun formulierte Regelung mit Höchstzuschlägen bewirke aber gerade das Gegenteil. Freie, nur nach oben gedeckelte Margen und die Möglichkeit zum Verzicht auf Zuzahlungen würden zu völliger Willkür und zu einem System nach US-amerikanischem Vorbild führen, bei dem die Preise nur steigen könnten. Die Abkopplung von den Preisen sei eine Voraussetzung für die heilberufliche Funktion der Apotheker.
Iven: Unverständlicher Gesetzentwurf Ein weiteres Problem sei die vorab vereinbarte Haftung der Apotheker für die beabsichtigten Rabattverhandlungen mit Herstellern. Allerdings sei es durchaus sinnvoll, mit den Partnern im Gesundheitswesen über Ziele zu verhandeln. In Schleswig-Holstein würden solche Verhandlungen bereits mit den Ärzten und den Krankenkassen des Landes geführt. Es sei auf den Abschluss einer Vereinbarung bis zum Jahresende zu hoffen. Dabei gehe es insbesondere um das Generikamanagement der Apotheker und die Richtgrößenprüfung bei den Ärzten.
Kammerpräsident Holger Iven bezeichnete die apothekenrelevanten Regelungen des Gesetzentwurfes als teilweise unverständlich, nicht erfüllbar und nicht verhandelbar, so dass der Entwurf insgesamt nur abgelehnt werden könne. Er wies darauf hin, dass die Möglichkeit zum Zuzahlungsverzicht nicht in den Eckpunkten vereinbart worden sei. Außerdem kritisierte er die Regelung, von den Apotheken 500 Millionen Euro zu fordern, die sie mangels Verhandlungsmasse nicht aus Industrierabatten finanzieren könnten. Darüber hinaus sei unklar, ob Großpackungen oder Bulkware als Grundlage für das angestrebte Auseinzeln dienen sollen und wie die Wiederverwendung der Arzneimittel verstorbener Heimpatienten stattfinden soll.
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