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Aus Kammern und Verbänden
Notfall- und Katastrophenmedizin: Leitfaden in Vorbereitung
Die DGKM hat mit ihrer Arbeitsgemeinschaft "Pharmazie für Not- und Katastrophenfälle" die Basis für ein effizientes Wirken von Apothekern in der medizinischen Notfallvorsorge geschaffen und in den vergangenen zehn Jahren mit Veröffentlichungen und auf Fachkongressen deutlich gemacht, wie sinnvoll eine synergistische Zusammenarbeit von Notfall- und Katastrophenmedizinern mit Pharmazeuten ist. Diese Arbeit gilt es nun weiter auszubauen und vom Rettungsdienst über den Katastrophen- und Zivilschutz bis zur Humanitären Hilfe zu intensivieren.
Allgemein sind Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland noch unzureichend in die pharmazeutischen Aufgaben der Notfallvorsorge eingebunden. Die landesgesetzlichen Regelungen zur Mitwirkung im Katastrophen–schutz über die Apothekerkammern sind sehr unterschiedlich und geben kein deutliches Aufgabenprofil wieder. Hier setzt das Projekt "Notfall- und Katastrophenpharmazie" von BBK und DGKM an, das von der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern genehmigt wurde und in drei Stufen realisiert wird:
- Erstellung eines Leitfadens Notfall- und KatastrophenPharmazie (LF KatPharm) bis Ende 2007,
- Entwicklung von Lehrinhalten aus dem LF KatPharm als Curriculum zur Aus-, Fort- und Weiterbildung bis Ende 2008,
- Konzeption eines Pilotseminars für Apotheker/innen.
Am LF KatPharm, dessen Inhalt breit angelegt ist (s. Kasten), sind 30 Autoren in folgenden Tätigkeitsbereichen beteiligt: Bundeswehr, Malteser Hilfsdienst, Landesärztekammer Hessen, Gesundheitsamt Frankfurt (O.), GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, FH Münster Kompetenzzentrum Humanitäre Hilfe, BBK, Verwaltungsgericht Göttingen, Polizeiseelsorge, Katastrophenforschungsstelle der Universität Kiel.
Projektleiter ist Apotheker Wolfgang Wagner (DGKM); die Fachbegleitung im BBK erfolgt durch Apotheker Dr. Bernhard Preuss. Die Arbeit an den einzelnen Kapiteln des Leitfadens wird jeweils von einem der Autoren koordiniert. Ein Beirat begleitet das Projekt (s. Kasten). Damit soll ein breiter Konsens über die Inhalte erzielt werden.
Leitfaden und Curriculum sollen interessierten Personen und Institutionen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
- I. Bevölkerungsschutz
- II. Rechtsgrundlagen der Notfall–vorsorge
- II.1 Allgemeines Recht
- II.2 Pharmazeutisches Recht
- III. Organisation der medizinischen Notfallvorsorge
- IV. Medizinische Erstversorgung
- V. Umgang mit Notfallbetroffenen
- VI. A-B-C-Kontaminationen
- VII. Sanitätsmaterial
- VIII. Internationale Hilfe
- IX. Apotheker in der Notfallvorsorge
- IX.1 Offizinpharmazie
- IX.2 Krankenhauspharmazie
- IX.3 Pharmazie im Öffentlichen Gesundheitswesen
- IX.4 Toxikologie und Ökologie
- IX.5 Wehrpharmazie
- IX.6 Pharmazeutische Betreuung in Hilfsorganisationen
- IX.7 Pharmazie in der Internationalen Hilfe
- X. Deutsche Gesellschaft für Kata–strophenmedizin e. V.
- XI. Institutionen der Notfallvorsorge und der Humanitären Hilfe
- XII.-XV. Verzeichnisse und Quellen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und –Katastrophenhilfe (BKK) Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin e.V. (DGKM) Bundesapothekerkammer Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Schutzkommission beim Bundesminister des Innern Bundesverband der Apotheker im Öffentlichen Dienst e.V. (BApÖD) Bundesverband Deutscher Krankenhaus–apotheker e.V. (ADKA) Bundeswehr Sanitätsamt, Inspizient Wehrpharmazie German Pharma Health Fund Pharmazeutisches Institut der Universität Mainz Assoziiert: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Bundesinstitut für Arzneimittel und –Medizinprodukte (BfArM)
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