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Weitere Schlappe für DocMorris: Aus für "Geld verdienen auf Rezept"
Das Landgericht verbot dem Arzneimittelversender, Kunden für den Bezug eines zuzahlungsfreien Generikums auf Kassenrezept die Gutschrift eines Sonderbonus von 2,50 Euro anzubieten oder zu gewähren. DocMorris hatte mit dem Slogan "Geld verdienen auf Rezept – mit zuzahlungsfreien Generika" geworben. Dagegen klagte eine Apothekerin mit der Begründung, dass es sich bei dem Bonus um "Rezeptkauf" handle.
Das Landgericht sah im Verhalten des Arzneimittelversenders eine unsachliche Beeinflussung im Sinne des §4 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und erließ eine einstweilige Verfügung. Nach Widerspruch von DocMorris hat das Landgericht München I inzwischen seine Verfügung bestätigt.
DocMorris plötzlich rechtstreu ... In der mündlichen Verhandlung gab die Vorsitzende Richterin zu verstehen, dass sie den Beeinflussungsdruck durch das "Bonussystem" für enorm hält. Insbesondere bestehe die Gefahr, dass sich Kunden Arzneimittel, die medizinisch nicht indiziert sind, tatsächlich "zum Geldverdienen" verschreiben ließen. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. DocMorris-Rechtsanwalt Thomas Diekmann hat bereits angekündigt, dagegen Rechtsmittel einzulegen.
DocMorris kündigte an, sich trotz ihres Firmensitzes in den Niederlanden strikt an die einstweilige Verfügung halten und auf die Auszahlung der Sonderboni verzichten zu wollen. Der Hintergrund der ungewohnten Rechtstreue: Andernfalls würde die Kapitalgesellschaft Gefahr laufen, dass ein hiesiges Gericht auf ihr pfändbares Vermögen zurückgreift – immerhin verfügen die Niederländer mit ihrer (geschlossenen) Dependance in Saarbrücken nunmehr über eine zustellungsfähige Adresse ...
Die juristischen Niederlagen für DocMorris häufen sich: Nachdem die Niederländer vor zwei Wochen ihre erste "Vor-Ort-Fremdbesitzapotheke" in Saarbrücken schließen mussten, untersagte jetzt das Landgericht München I die von DocMorris praktizierte Barvergütung zuzahlungsfreier Generikarezepte.
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