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GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz: Auswirkungen für ArbeitnehmerInnen

In den letzten Wochen ist viel über die Auswirkungen des aktuellen Gesetzentwurfes für die Apotheken berichtet worden. Dabei ging es vor allem um die geplanten Änderungen im Apothekenbereich. Daneben stehen im Gesetz aber auch Änderungen, die alle ArbeitnehmerInnen betreffen. Diese Folgen für Angestellte und Versicherte sollen hier beleuchtet werden.

Solidarität im Gesundheitswesen Zumindest einer der beiden Partner der Regierungskoalition, die SPD, war ursprünglich mit dem Ziel angetreten, die Einnahmebasis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) breiter und damit solider zu machen. Dazu sollten die Einkommen von Gutverdienern (mit monatlichem Brutto-Arbeitseinkommen über 3562,50 €) sowie Kapital–einkünfte in die Berechnung der Beiträge einbezogen werden. Die Private Krankenversicherung, mit deren Hilfe sich die Besserverdienenden aus dem solidarischen System herauskaufen können, sollte dazu grundlegend umgestaltet werden.

Davon ist im Gesetzentwurf nichts übrig geblieben. Die SPD ist vor der Union in diesem Punkt völlig eingeknickt. Lediglich für die Privatversicherten selbst wird es, unter anderem durch einen Basistarif, kleine Verbesserungen geben.

Positiv ist immerhin, dass künftig jeder Bürger und jede Bürgerin Anspruch auf eine Krankenversicherung haben wird.

GKV: die Einnahmen stagnieren, die Kosten steigen Die Einnahmen der GKV sind also weiterhin von den Einkommen der Normal- und Geringverdiener abhängig und außerdem von der Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich. Dagegen werden sich die Ausgaben der GKV durch den Anstieg der Mehrwertsteuer für Arzneimittel von 16% auf 19% zum Jahresbeginn 2007 spürbar erhöhen. Trotz langjähriger For–derungen nach einer Halbierung der Mehrwertsteuer nicht nur von ADEXA und den Apothekerorganisationen, sondern auch von Ökonomen, ist hier keine Bewegung von Seiten des Wirtschaftsministers zu erwarten.

Beitragssätze der Krankenkassen werden steigen Diese wie alle anderen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen werden also von den Gering- und Normalverdienern getragen werden müssen. Denn zum einen sollen die Bundes–zuschüsse an die Kassen abgeschmolzen werden. Aufgrund der besseren Finanzsituation des Bundes wird hier zwar aktuell über Nachbesserungen diskutiert.

Eventuelle Zuschüsse würden jedoch bei ungünstigen Umständen wieder gestrichen werden.

Die Versicherten müssen sich also ab sofort auf drastische Beitragssteigerungen einstellen. Zumal die Kassen vor dem Start des Gesundheitsfonds, wenn die Beitragssätze von der Regierung einheitlich hoch festgelegt werden, noch einmal kräftig zulangen werden. Im Magazin "stern" wurde für die AOK Berlin ein Anstieg der Beiträge von 15,5% auf 18% vorausgesagt. Das hängt damit zusammen, dass die Kassen vor dem Start des Gesundheitsfonds ihre Schulden abbauen müssen. Eine Massenflucht der Versicherten aus solchen hoch verschuldeten Kassen wie der Berliner AOK hätte dann eine Pleite dieser Kassen zu–folge. Alternativ müssten alle AOKen bundesweit die Beiträge entsprechend erhöhen.

Zusatzbeitrag der Versicherten Eine weitere Quelle für Beitragserhöhungen ab 2009 ist der Zusatzbeitrag, den Kassen von ihren Versicherten einfordern können, wenn sie mit dem Einheitsbetrag aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Diese Zusatzprämie darf in der Regel höchstens 1% des Einkommens betragen. Da aber bis zu 8 € monatlich ohne Einkommensprüfung verlangt werden könnten, träfe es Geringverdiener (unter 800 €) dann doch mit einem höheren Anteil als 1%.

Für Kinder und kostenlos mitversicherte Partner soll übrigens keine weitere Zusatzprämie erhoben werden.

Fortsetzung folgt

Im zweiten Teil dieser Miniserie in der nächsten DAZ geht es um den geplanten Gesundheitsfonds, die Beiträge der Arbeitgeber, Versicherung von Kindern und Ehepartnern, den Leistungsumfang und Zuzahlungen.

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