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Pharmazeutisches Recht
Pharmazeutische Prüfung: 3. Abschnitt
Die nächsten Prüfungen im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung finden im Juni 2006 in München und Regensburg statt. Der genaue Prüfungstermin wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Dem Prüfungsort Regensburg werden dabei die Prüflinge mit Wohnsitz in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken zugeteilt, so dass für den Prüfungsort München die in den Regierungsbezirken Oberbayern und Schwaben sowie außerhalb Bayerns wohnhaften Kandidaten verbleiben. Als Termin für die Antragsstellung auf Zulassung zur Prüfung wird der 20. März 2007 bestimmt.
Zulassungsanträge sind bei der Zulassungsbehörde (Regierung von Oberbayern) erhältlich und müssen bis spätestens 20.03.2007 der Regierung von Oberbayern, 80538 München, zugegangen sein.
Die Anträge können auch persönlich währen der Besuchszeiten (Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag 08:00 - 14:00 Uhr) in den Diensträumen Maximilianstraße 39, 80538 München, abgegeben werden.
Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nur dann berücksichtigt werden, wenn ein wichtiger Grund für die Fristversäumnis glaubhaft gemacht wird, der Stand des Prüfungsverfahrens eine Teilnahme des Bewerbers noch zulässt und die versäumte Handlung spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin nachgeholt wird (§7 ABs. 1 Nr. 1 AAppo).
Antragsberechtigt sind Bewerber, die ihre praktische Ausbildung abgeschlossen haben oder diese bis zum 31. Mai 2007 abschließen werden und zuletzt an einer bayerischen Landesuniversität Pharmazie studiert haben.
Pharmaziepraktikanten, die ihre Ausbildung nicht bis zum 31. Mai 2007, aber innerhalb der nächsten drei Monate danach abschließen, werden gebeten, ihren Antrag ebenfalls zum Meldetermin einzureichen, damit sie im Rahmen eventueller Wiederholungsprüfungen der Prüfungsabschnitt ablegen können.
Als Antragsunterlagen (im Original oder in amtlich beglaubigter Fotokopie) sind erforderlich:
1. Zeugnisse über das Bestehen des Ersten und Zweiten Prüfungsabschnitts
2. Nachweis über die praktische Ausbildung. Ist die praktische Ausbildung zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht abgeschlossen, ist dem Antrag eine vorläufige Bescheinigung beizufügen, aus der ersichtlich ist, wann die Ausbildung abgeschlossen sein wird. Die endgültige Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 zu § 4 Abs. 3 AAppO ist unverzüglich nach Erhalt einzureichen.
3. Bestätigung über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen entsprechend Anlage 6 zu § 4 Abs. 4 AAppO.
4. Nachweis über die Namensführung (z.B. Auszug aus dem Familienbuch oder Bescheinigung über die Eheschließung), sofern nach dem Zweiten Prüfungsabschnitt eine Namensänderung erfolgt ist.
5. Meldebeleg für den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
6. Letzter BAföG – Bewilligungsbescheid (nur erforderlich, falls nach dem 31.12.1983 Zahlungen nach dem BAföG bezogen wurden).
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