- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 5/2006
- Verkehrsgerichtstag: ...
DAZ aktuell
Verkehrsgerichtstag: Cannabis und Kokain machen Straßen unsicher
Aus Polizeiberichten ist bekannt, dass der Konsum von Kokain nach Cannabis derzeit eine Favoritenstellung bei Autofahrern einnimmt. Kokain sei relativ billig zu erwerben. Dieser Stoff werde erfahrungsgemäß zunehmend gerne auch von gestressten Lkw-Fahrern konsumiert, die lange Strecken bewältigen und kurze Pausen hinnehmen müssen. Der Autoclub Europa (ACE) hat aus Anlass des Deutschen Verkehrsgerichtstages ein Dossier zu Drogen im Straßenverkehr zusammengestellt:
- Mehr als 50% der 18 bis 24-Jährigen haben Cannabis-Erfahrung.
- Drogenkonsum ist kein Wochenenddelikt, sondern kommt täglich vor. Viele Fahrer geben an, nicht zu wissen, dass sie nach dem Gebrauch einer "Tüte" nicht mehr Auto fahren dürfen.
- Drogenkonsumenten sind nicht nur aus problematischen Verhältnissen kommende, sondern ganz "normale" Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten.
- Cannabis hat heute eine ganz andere Qualität als vor einigen Jahren. Der so genannte THC-Gehalt ist viel höher und die Wirkung entsprechend stärker.
- Kokain ist nach Cannabis die Hauptdroge auf der Straße.
- Andere illegale Drogen wie Amphetamine ("Speed") sowie auch Ecstasy sind im Straßenverkehr rückläufig.
- Kokain ist gegenwärtig relativ billig und wird auch von LKW-Fahrern konsumiert, die lange am Stück fahren müssen.
- Drogenkonsumenten erkennt man an ihren mitgeführten Gegenständen, z. B. lange Zigarettenblättchen, um eine Tüte zu drehen, kleine Pappröllchen, die als Mundstück dienen oder Augentropfen wie Ophtalmin zur Verhinderung von Augenrötung.
Fällt die Null-Grenze?
Bei Cannabisgenuss wird der Führerschein ab einem Nanogramm Wirkstoff pro Milliliter Blut entzogen. Auf dem Verkehrsgerichtstag empfahlen Experten die Anwendung dieses Grenzwertes auch auf andere Drogen. Die Null-Grenze für Drogen am Steuer ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinfällig. Das Gericht hatte Ende 2004 die Festlegung eines einheitlichen Grenzwertes für Cannabisspuren im Blut von Autofahrern angemahnt. Ein Fahrverbot sei erst ab einer Konzentration von etwa einem Milliardstel Gramm (Nanogramm) pro Millimeter gerechtfertigt, heißt es in dem Beschluss.
Anders als bei geringfügigen Alkoholdelikten (bis 0,49 Promille) wird bislang jedoch bei illegalen Drogen im Straßenverkehr auch beim Nachweis kleinster Mengen eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro fällig – diesbezüglich gilt hier also eine absolute Null-Grenze. Zusätzlich gibt es vier Punkte in Flensburg und womöglich ein Fahrverbot. Das könnte sich ändern. Nur leicht bekiffte Autofahrer bleiben unter Umständen in Zukunft straffrei. Auf dem Verkehrsgerichtstag empfahlen die Experten erst dann ein Bußgeld zu verhängen, wenn die Drogenkonzentration im Blut einen bestimmten Grenzwert überschreitet. Ein solcher Grenzwert müsse für alle illegalen Drogen festgelegt werden, hieß es weiter. Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages haben häufig Anstöße für Gesetzesänderungen gegeben. Beispiele sind das Handyverbot beim Autofahren oder die Herabsetzung der Alkohol-Promillegrenze auf den Wert 0,5.
Der Autoclub Europa sprach sich für die Einführung eines vorbeugenden Anti-Drogen-Konzeptes aus; der Deutsche Anwaltverein forderte die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Methoden, zum Beispiel beim Nachweis von Drogen im Blut eines Autofahrers. Es müsse eine Abgrenzung des gelegentlichen vom regelmäßigen Cannabis-Konsum geben.
So haben immerhin neun Prozent der jugendlichen Kraftfahrer nichts gegen einen kontrollierten Umgang mit Ecstasy einzuwenden. Sogar 24 Prozent schätzen den Umgang mit Haschisch als unbedenklich ein, wenn er kontrolliert erfolge. 28 Prozent der jungen Kraftfahrer plädieren dafür, weiche Drogen zu legalisieren. Dies ist das Ergebnis einer vom ACE geförderten Jugendstudie zum "Fahren ohne Alkohol und Drogen", die das Institut für Verkehr und Umwelt (IVU) im Freistaat Sachsen durchgeführt hat.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.