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Die Seite 3
Die Vogelgrippe hat Deutschland fest im Griff, jedenfalls in den Medien. Zu Katastrophenmeldungen aufgemachte Nachrichten über tote Vögel an den Stränden von Rügen, Großdesinfektionseinsätze von Fahrzeugen, die aus Gebieten kommen, in denen tote mit H5N1-infizierte Tiere gefunden wurden, schüren Unsicherheit in der Bevölkerung. Beängstigend wirken Nachrichten über vorsorgliche Massenschlachtungen von Geflügel. Keine Frage, die Existenz der H5N1-Variante stellt eine akute Gefahr für das Auftreten einer neuen Pandemie dar. Nach Ansicht von Experten ist es nicht übertrieben, wenn man davon ausgeht, dass die Pandemie unmittelbar bevorsteht.
Allerdings frage ich mich schon, ob die derzeitigen Maßnahmen tatsächlich alle sinnvoll sind oder eher Aktionismus pur.
Was mögen die Desinfektionswannen auf den Zufahrtsstraßen nach Rügen bewirken? In aller Regel benutzen die lieben Vögelchen und die Viren nicht die Bundesstraßen. Damit Sie sich umfassend über das Influenzavirus, die drohende Pandemie, über Vakzinen und antivirale Arzneimittel sowie über den Pandemieplan informieren können, veröffentlichen wir einen umfassenden Beitrag zu diesem Thema. Sie finden ihn ab Seite 57!
Das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) hat den Bundestag passiert, jetzt steht nur noch die Verabschiedung durch den Bundesrat am 10. März bevor. Änderungen sind kaum noch zu erwarten – wir werden uns dann nach dem In-Kraft-Treten am 1. April auf ein Spargesetz einstellen müssen, das die Apotheke auf verschiedenen Ebenen spürbar belastet. Auf den Umsatz der Apotheke wirken sich der Abschlag für Generika, die Absenkung der Festbeträge und das Preismoratorium unmittelbar aus, aufgrund des Fixzuschlags allerdings nur begrenzt erlösmindernd. Dies gilt auch für Herstellerpreissenkungen, die zur Zuzahlungsbefreiung des Patienten bei Generika oder durch freiwillige Rabattvereinbarungen herbeigeführt werden. Möglich wäre aber auch, dass die eine oder andere Maßnahme zu Mengenrückgängen führt – dann hätte dies natürlich auch negative Rückwirkungen auf die Apothekenerlöse. Zu einer Mehrbelastung und Kostensteigerung im Apothekenbetrieb wird der zusätzliche Beratungsbedarf führen, wenn der Patient neben seiner Zuzahlung von 5 bis 10 Euro eine Aufzahlung zu seinem verordneten Präparat leisten muss – dann nämlich, wenn der Abgabepreis den Festbetrag überschreitet. Verwirrend kann es werden, wenn Hersteller mit Kassen Rabattvereinbarungen treffen, um den Patienten die Aufzahlung zu ersparen. Die Apotheke muss dann wissen, bei welchen Präparaten solche Rabattvereinbarungen existieren, um die Aufzahlung nicht zu erheben. Das erfordert neue Strukturen in unserer EDV.
Weniger Erlöse beschert uns das Spargesetz spürbar dadurch, dass die Naturalrabatte wegfallen und Barrabatte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wohl nur im Rahmen der Großhandelsspanne gewährt werden dürfen. Immerhin, Barrabatte auf nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel soll es auch weiterhin unbegrenzt geben dürfen.
Strukturverändernd könnte sich die Regelung auswirken, wonach die Krankenkassen oder ihre Verbände Leistungserbringer oder "Dritte" am Abschluss von Verträgen mit pharmazeutischen Unternehmen über zusätzliche Rabatte beteiligen. Hier blitzen Regelungen auf, wie wir sie bereits in den USA finden: Dritte schalten sich in die Verhandlungen zwischen Hersteller und Kassen ein – und vereinnahmen selbst einen Teil der möglichen Einsparungen. Zu den Folgen des Spargesetzes finden Sie einen ausführlichen Beitrag in dieser Ausgabe (S. 72).
In unserer Montagsausgabe vom 20. Februar haben wir berichtet und kommentiert: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass der Vertrieb von Arzneimitteln durch Apotheken über Drogeriefilialen unzulässig ist.
Eigentlich konnte man gar kein anderes Urteil erwarten, wenn man noch nicht vollkommen an der deutschen Rechtsprechung verzweifelt ist. Andererseits, wenn man Revue passieren lässt, welche Rechtsansichten vor dem Hintergrund des freien Warenverkehrs, der Liberalisierung und des zu fördernden Wettbewerbs in Europa bei Politikern, Rechtskundlern und interessierten Kreisen zu diesem Thema existieren, dann bestand doch ein Rest Unsicherheit, ob dieses Mal die Arzneimittelsicherheit als schützenswertes Gut noch so gesehen wird wie wir Apotheker es fordern, praktizieren und wie es sich die Mehrheit der Bundesbürger wünscht. Die niederländische Versandapotheke Europa-Apotheek in Venlo und die Drogeriemarktkette dm sollten endlich einsehen: In Deutschland gibt es prinzipiell nur zwei Möglichkeiten, Arzneimittel an den Endverbraucher zu bringen: unmittelbar von einer Versandapotheke via Logistikunternehmen (z. B. Post) an den Endverbraucher oder durch die direkte Abgabe in einer Apotheke vor Ort. Und das mit Recht. Denn der Drogeriemarkt würde bei seinem Konzept die Arzneimittelpakete, die von Venlo bei ihm eingingen, bis zur Abgabe an den Kunden zwischenlagern. Für dieses Zwischenlager von Arzneimitteln würden aber keine apothekenrechtlichen Anforderungen gelten. Die Missbrauchsgefahren seien bei einer solchen Lagerung zudem ungleich größer als bei vereinzelter Aufbewahrung in einer Postfiliale, ließ das Gericht wissen. Das lesen wir gerne.
Doch – Insider gehen davon aus, dass das letzte Wort in diesem Streit noch nicht gesprochen ist. Deshalb auch vor diesem Hintergrund: Wir müssen die Arzneimittelsicherheit, die Beratung und Information in Sachen Arzneimittel täglich in der Apotheke leben.
Zur Fortbildung in dieser Ausgabe: Unser großer Bericht über den Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer in Davos. Wir haben die Essentials zusammengefasst und für Sie aufgearbeitet.
Viel Spaß und viel Erfolg.
Peter Ditzel
Spannungsfelder
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