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- AZ 11/2007
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AOK-Rabatte erfordern Rahmenverträge
Die bisher öffentlich bekannten Informationen über die AOK-Rabattverträge lassen viele Fragen offen. Auf dem derzeitigen Stand dürfte für etliche Verordnungen unklar bleiben, ob sie überhaupt unter die Regelung fallen. Eine vollständige EDV-gestützte Umsetzung, die als Grundlage für die zu erwartenden Verträge weiterer Krankenkassen für den Alltag unverzichtbar erscheint, scheitert bisher an der fehlenden rechtssicheren Übermittlung der Daten, erläuterte Lutz Boden, ABDATA. Auf die Apotheken sieht er einen "Paradigmenwechsel" zukommen, weil die Arzneimittelauswahl künftig von den Regelungen der Krankenkasse des jeweiligen Patienten abhängt. Zudem bleibt unklar, wie bei Lieferschwierigkeiten der Generikahersteller vorzugehen ist und wie die Rezepte dann zu taxieren sind.
Der Geschäftsführer des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Heinz Weiß, sieht die Lösung in Rahmenverträgen mit den Krankenkassen. Es scheint jedoch unmöglich, diese Verhandlungen so schnell abzuschließen, dass die Ergebnisse bis zum 1. April für die EDV aufbereitet und von den Softwarehäusern verarbeitet werden können. Daher sei eine Friedenspflicht für den Umgang mit den Rabattverträgen notwendig. Zugleich warnte Weiß vor allen Reaktionen der Apotheker, die als Verweigerung interpretiert werden könnten. Der Apothekerverband sei am Erfolg der Verträge interessiert. Doch äußerten viele Verbandsmitglieder bei der sehr stark besuchten Veranstaltung in Warnemünde ihren Unmut über die Rechtsunsicherheit bezüglich der Verträge und über den Umgang mit Apothekern und Patienten. Sie fürchten Versorgungsschwierigkeiten und Retaxationen aufgrund von Regelungslücken. Ausführliche Betrachtungen zur Umsetzung der vielfältigen Neuregelungen im Apothekenalltag, insbesondere zu den AOK-Rabattverträgen, finden Sie in der nächsten DAZ..
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