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Gesundheitsreform schlägt schon vor April 2007 zu
Bisher war es so: Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen der Höhe ihres regelmäßigen Arbeitsverdienstes das Recht hatten, sich einem privaten Krankenversicherungsunternehmen anzuschließen, sind zu Beginn des folgenden Jahres aus der Versicherungspflicht ausgeschieden, wenn auch die "Jahresarbeitsentgeltgrenze" des neuen Jahres (2007: 47.700 Euro) überschritten wurde.
Dieses Recht ist erheblich beschnitten worden. Um die Versicherten länger an die "GKV" zu ketten, müssen Lohn oder Gehalt nun in drei aufeinander folgenden Jahren höher als "erlaubt" sein – und erst vom folgenden Jahr an (wenn auch die dann maßgebende Entgeltgrenze überschritten wird) ist ein Übergang möglich.
Beispiel: Ein Angestellter verdient nach einer Gehaltserhöhung zum 1. Januar 2007 pro Monat 4000 Euro – plus Weihnachts- und Urlaubsgeld ergibt das im Jahr über 52.000 Euro. Er bleibt verpflichtet, einer gesetzlichen Krankenkasse anzugehören, bis sein Verdienst zwei weitere Jahre lang die dann jeweils maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschritten hat. Und zur "PKV" übergehen kann er auch in diesem Fall nur, wenn der im (vierten) Jahr geltende Grenzwert für ihn "kein Thema" ist...
Beginnt ein Arbeitnehmer zum ersten Mal (oder nach einer längeren Unterbrechung) ein Arbeitsverhältnis, so wird er zunächst krankenversicherungspflichtig, auch wenn sein Entgelt von Anfang an höher als die "JAE-Grenze" ist. Seine Beschäftigung wird frühestens zum 1. Januar 2011 versicherungsfrei – wenn er zum Beispiel am 1. Januar 2007 angefangen hat.
Kuriose Regelung
Kaum zu glauben, aber Tatsache: Hat eine Beschäftigung im Laufe eines Jahres begonnen, so gilt zwar grundsätzlich dasselbe. Allerdings haben sich die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung bereits darauf verständigt, dass in dem betreffenden (Start-)Jahr der Gesamtverdienst höher sein muss als (auf 2007 bezogen) 47.700 Euro – unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis im Januar, April oder Oktober begonnen hat.
Beispiel: Eine Beschäftigung wird erstmals im Juli 2007 aufgenommen. Bis Dezember 2007 verdient der Arbeitnehmer 35.000 Euro. Er wird frühestens ab 2011 krankenversicherungsfrei und könnte erst dann die PKV wählen. Hätte er im zweiten Halbjahr 2007 50.000 Euro verdient, so wäre die Wahlmöglichkeit bereits zum 1. Januar 2010 gegeben (unterstellt, sein regelmäßiges Entgelt würde bis dahin die jeweilige JAEG übersteigen).
Dasselbe gilt, wenn während eines laufenden Arbeitsverhältnisses die JAEG überschritten wird. Beispiel: Bisher verdiente ein Arbeitnehmer 3900 Euro pro Monat, ab Dezember 2007 4500 Euro. Sein Gesamtentgelt 2007 macht (11 x 3900 + 1 x 4500 =) 47.400 Euro aus. Da damit die JAEG von 47.700 Euro nicht überschritten wird, kann Versicherungsfreiheit frühestens zum 1. Januar 2011 eintreten.
Problematisch kann es werden, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird. Bei der neuen Firma muss zunächst festgestellt werden, ob das regelmäßige Entgelt des Arbeitnehmers vorher für mindestens drei Jahre die JAEG überschritten hatte. Ist der aktuelle Verdienst auch höher als die in dem betreffenden Jahr maßgebende JAEG, so besteht von vornherein Versicherungsfreiheit. Verständlich, dass nicht jeder wechselnde Arbeitnehmer erfreut darüber sein wird, dass der neue Chef wegen der Höhe seiner – beim alten Chef erzielten – Gehälter nachfragt ....
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