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- AZ 11/2007
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Kabinett beschließt Anti-Doping-Gesetz
Der Gesetzentwurf setzt die Empfehlungen eines im vergangenen Herbst beschlossenen Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Doping-Bekämpfung im Sport um und enthält überdies weitergehende Regelungen. Als präventive Maßnahme ist eine gesetzliche Informationspflicht über mögliche Dopingwirkungen in den Beipackzetteln der Arzneimittel vorgesehen. So sollen Sportler vor einer unbedachten Einnahme gewarnt werden. Im rechtlichen Bereich sind unter anderem eine Strafverschärfung für banden- und gewerbsmäßige Dopingtaten und die Einführung der Strafbarkeit des Besitzes bestimmter Dopingsubstanzen in nicht geringer Menge geplant.
Der Besitz bestimmter, häufig angewendeter und besonders gesundheitsschädlicher Dopingsubstanzen, die sich aus dem noch zu erarbeitenden Anhang zum Arzneimittelgesetz ergeben werden, wird dann strafbar, wenn eine geringe Menge überschritten ist und damit der Besitz eine Weitergabe der Stoffe indiziert. Sportler, die nur geringe Mengen an Dopingmitteln besitzen bzw. gedopt sind, müssen keine staatlichen Repressalien fürchten – ihre Fälle bleiben der Sportgerichtsbarkeit überlassen.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), begrüßte den Kabinettsbeschluss. Sie betonte, dass die Bekämpfung des Dopings nicht nur im Spitzensport eine große Herausforderung darstelle – auch im Breitensport müsse die Einnahme von leistungssteigernden Substanzen eingedämmt werden. Die nun geplante Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln sei hier ein "Signal gegen den Medikamentenmissbrauch und für einen gesunden Sport". Bätzing verwies darauf, dass auch der ungesetzliche Handel von Arzneimitteln das Doping im Breitensport fördere. Dieser solle mithilfe der nun beschlossenen Maßnahmen ebenfalls erschwert werden..
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