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- AZ 14/2007
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Patientenverfügung soll gesetzlich verankert werden
Nach dem Gruppenantrag sollen Patientenverfügungen grundsätzlich verbindlich und vom Arzt zu befolgen sein. Allerdings soll der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung nur bei einem "irreversibel tödlichen Krankheitsverlauf" erlaubt sein. In allen anderen Fällen sieht der Antrag einen Behandlungsabbruch nur bei Patienten vor, die "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trotz Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wiedererlangen" werden und den Abbruch für diesen Fall in einer Patientenverfügung eindeutig angeordnet haben.
"Wir wollen ein menschenwürdiges Sterben bei irreversibel tödlichen Krankheitsverläufen. Wir wollen aber keine Lebensbeendigung bei Lebenden", kommentierte der SPD-Bundestagsabgeordnete und Mitinitiator, René Röspel, den Antrag. Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) begrüßte die Initiative. Die im Gruppenantrag vorgeschlagene Regelung berücksichtige gleichermaßen "den Schutz des Lebens, die Würde des Menschen und die Selbstbestimmung des Patienten".
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, warnte dagegen vor einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung. "Es ist schon gut geregelt. Ein Gesetz wird nur neue Probleme bringen", sagte Hoppe. Patientenverfügungen seien bereits verbindlich, dies wüssten nur zu wenige. Sterben sei zudem "nicht normierbar", weshalb es auch keine absolute Rechtssicherheit geben könne. .
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