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- AZ 18/2007
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Ethikrat: Zahl der Organspenden erhöhen
In einer am 24. April veröffentlichten Stellungnahme beklagt der NER den Organmangel in Deutschland: Jährlich sterben rund 1000 Menschen, die auf einer Warteliste für eine Transplantation stehen, weil ihnen kein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung gestellt werden konnte. Die Gründe hierfür sieht der NER nicht nur in organisatorischen Defiziten des Gesundheitssystems, sondern auch im geltenden Recht, das die postmortale Organspende von der ausdrücklich erklärten Zustimmung der Spender bzw. ihrer Angehörigen abhängig macht. Der Rat schlägt daher vor, Erklärungs- und Widerspruchsregelung miteinander zu verbinden: Der Staat soll verpflichtet werden, die Bürger zu einer persönlichen Erklärung aufzufordern, ob sie zur Organspende bereit sind. Zugleich hat er darüber zu informieren, dass die Organentnahme bei unterbliebener Erklärung erlaubt ist, sofern die Angehörigen ihr nicht widersprechen.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder kritisierte den Rat: "Wer sich nicht ausdrücklich erklärt hat, dessen Zustimmung zur Organspende darf nicht einfach vorausgesetzt werden", Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) sprach dagegen von einem "nachdenkenswerten" Vorschlag: Der Mangel an Organspenden erfordere neue Lösungsansätze. Ähnlich äußerte sich Martina Bunge von der Linksfraktion. Ihre Kollegin Monika Knoche, erklärte jedoch, es gebe "keine soziale Pflicht des Bürgers, seinen Körper nach dem Tod Dritten zur Verfügung zu stellen". Biggi Bender von den Grünen sprach von einem "Anschlag auf das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht des Menschen". Die SPD-Politikerin Carola Reiman, nannte den Vorstoß hingegen einen "Impuls, den wir aufgreifen sollten". Man könne nicht beklagen, "dass so viele auf den Wartelisten sterben und gleichzeitig alles so weiterlaufen lassen.".
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