Aktuelles Urteil
(bü). Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen seit 2004 Kosten für Potenzmittel (hier: Viagra) nicht mehr übernehmen, auch wenn ein Versicherter das Medikament schon jahrelang finanziert bekam und es "auf Dauer benötigt, um seine Ehe nicht zu gefährden". Das Gesetz schließt seither ausdrücklich alle Mittel zur Behandlung erektiler Dysfunktionen vom Leistungsanspruch aus.
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Az. L 11 KR 66/06)
AZ 2007,
Nr. 18, S. 6, 29.04.2007
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