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- AZ 24/2007
- Neue EU-Verordnung REACH
Neue EU-Verordnung REACH
Hauptanliegen von REACH ist es, die Information über gefährliche Eigenschaften von Chemikalien, die sich bereits seit längerem auf dem Markt befinden, zu verbessern. Über sie weiß man bislang oft nur wenig, während Neustoffe bereits heute auf etwaige Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt geprüft und beurteilt sein müssen, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Künftig müssen die 30.000 Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden und von denen mehr als eine Tonne pro Jahr produziert wird, bei der neuen Chemikalienagentur in Helsinki registriert werden. Dort werden sie evaluiert und zugelassen. Die Verordnung verpflichtet die Industrie, die Chemikalien innerhalb von elf Jahren in eigener Verantwortung auf ihre Verträglichkeit zu überprüfen. Die Beweislast für die Unbedenklichkeit einer Chemikalie liegt damit erstmals bei der Industrie. Hersteller wie auch Importeure müssen Maßnahmen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe entwickeln und ihre Abnehmer informieren. Besonders gefährliche Stoffe, die zum Beispiel Krebs erzeugen, die Erbsubstanz verändern oder die Fruchtbarkeit reduzieren könnten, sollen verboten oder – soweit möglich – durch unbedenkliche Stoffe ersetzt werden. Damit soll die neue Chemikalienverordnung auch auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Erhöhung des Erfinderpotenzials in der Chemieindustrie innerhalb der EU abzielen.
Mit der neuen Chemikalienverordnung werden 40 bestehende Vorschriften ersetzt. Zwar gibt es seit 1981 in der EU eine Registrierungspflicht für Chemikalien, aber weniger als 3000 Stoffe sind bislang erfasst worden. Gefahren und Risiken wurden bisher eher zufällig entdeckt. Betroffen sind jedoch über 100.000 Stoffe. .
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