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- AZ 26/2007
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Länder wollen Diamorphintherapie sichern
Das dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Konzept sieht die Therapie mit Diamorphin (Heroin) als nachrangige Behandlungsform für Schwerstopiatabhängige vor, bei denen ernsthafte Behandlungsversuche mit herkömmlichen Substitutionsmitteln nicht erfolgreich waren. Sie wird an enge Voraussetzungen geknüpft. So soll die Behandlung einzelfallbezogen regelmäßig durch externe Experten überprüft und nur in Einrichtungen durchgeführt werden, die über eine Erlaubnis verfügen. Eine Take-home-Vergabe von Diamorphin wird ausgeschlossen. In den ersten Monaten der Behandlung soll zudem eine psychosoziale Betreuung obligatorisch sein. Zielgruppe sind ausschließlich Patienten, deren Opiatabhängigkeit seit mindestens fünf Jahren besteht und die unter schwerwiegenden somatischen und psychischen Störungen leiden. Sie müssen zudem ein Mindestalter von 23 Jahren aufweisen.
Die Hamburger Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram und die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger (beide CDU) erklärten am 19. Juni, dass sie die Modellprojekte zur Diamorphinbehandlung in Hamburg und Frankfurt am Main weiter unterstützen wollen. Die Projekte hätten gezeigt, dass sie Opiatabhängige therapeutisch erreichen und dabei beachtliche Erfolge erzielen können. Eine gesetzliche Regelung sei zwingend erforderlich, um einheitliche Qualitätsstandards bei der Behandlung mit Diamorphin zu gewährleisten und die Finanzierung durch die Gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen. Die gegenwärtige Fortführung der Diamorphinbehandlung im Wege der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sei nur als Übergangslösung vertretbar. "Deshalb wollen wir nun gemeinsam möglichst viele andere Bundesländer sowie Abgeordnete des Deutschen Bundestages mit unseren guten Argumenten für eine gesetzliche Regelung und die Fortführung der Diamorphinbehandlung überzeugen," betonten Schnieber-Jastram und Lautenschläger. Die Vorlage werde nun dem Bundesrat mit der Bitte zugeleitet, die gemeinsame Initiative Hessens und Hamburgs in den zuständigen Ausschüssen zu beraten. Das Plenum könnte sich dann in der ersten Sitzung des Bundesrates nach der Sommerpause im September mit der Materie befassen..
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