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- AZ 27/2007
- Frieden ist Pflicht
Frieden ist Pflicht
Die Rabattverträge, deren Einhaltung bzw. in vielen Fällen Nichtdurchführbarkeit bestimmen noch immer das tägliche Arbeiten in den Apotheken. Auch drei Monate nach Inkrafttreten der ersten Rabattverträge hat sich die Situation in den Apotheken nicht wesentlich entspannt.
Viele Apotheken beklagen zu Recht die enorme Belastung durch die Rabattverträge im Apothekenalltag. Während Ärzte von der Verordnung der rabattierten Arzneimittel profitieren und von den Krankenkassen dafür mit Euro und Cent belohnt werden, legen die Apotheken in mehrfacher Hinsicht drauf: sie müssen die aufwendige Softwareumstellung bezahlen, den Mehraufwand bei der Beratung und Information ihrer Patienten (Überstunden von Mitarbeitern) und sie haben einen erhöhten Dokumentationsaufwand, wenn die Hersteller nicht liefern können. Besonders perfide: Apotheken laufen Gefahr, Kunden zu verlieren, wenn diese, verärgert darüber, dass sie ihr gewohntes Arzneimittel nicht mehr bekommen, ihr Rezept wieder mitnehmen und versuchen, es in einer Nachbarapotheke einzulösen. Dabei hoffen sie, der Apotheker dort setzt sich über die Rabattverträge hinweg und gibt einfach die vom Kunden gewünschte Marke ab. Kolleginnen und Kollegen berichten immer wieder, dass Kunden abwandern, da sie in anderen Apotheken nach wie vor ihre Marke bekommen. Während die eine Apotheke (es sind die meisten) redlich versucht, die Bestimmungen der Verträge zu erfüllen, sich um die Beschaffung der zum Teil schwer lieferbaren Präparate bemüht und nur bei Nichtlieferbarkeit ein anderes Präparat substituiert, nutzt die andere Apotheke die Friedenspflicht aus und gibt – aus Gefälligkeit – munter die Präparate ab, die gerade da sind oder die der Kunde sich wünscht. Auch wenn dies nur eine Minderheit sein sollte, die so verfährt: dies ist ein Verstoß gegen den Vertrag, gegen den Sinn der Friedenspflicht. Außerdem ist es ein unsolidarisches Verhalten gegenüber den Kollegen. Letztlich kann ein solches Agieren anhand von Statistiken und Auswertungen nachvollzogen werden. Wenn die Krankenkassen auf die Nichteinhaltung der Verträge hinweisen, wird dadurch die Verhandlungsposition des Apothekerverbands nicht gestärkt. So könnte es nämlich durchaus sein, dass eine weitere Verlängerung der Friedenspflicht über den 30. September hinaus, etwa bis zum Jahresende, notwendig wird, da die kleinen Hersteller, die die AOK ins Boot holte, vermutlich auch weiterhin mit Lieferschwierigkeiten kämpfen werden. Friedenspflicht heißt, die Apotheken werden nicht in Regress genommen, wenn sie Präparate substituieren (müssen), sie heißt aber auch, dass wir uns an die Spielregeln halten.
Peter Ditzel
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