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Urlaub 2007: Auch für "Private" kann eine Zusatzversicherung lohnen
Im Urlaub innerhalb Europas sind gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich so geschützt wie die Bewohner des betreffenden Staates – und dies bereits in 36 Ländern:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Tunesien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
Doch kann es durchaus sein, dass die von der deutschen Krankenkasse ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (oder der ersatzweise ausgestellte Anspruchsausweis) vom Arzt abgelehnt wird oder dass eine "Kassenpraxis" überfüllt ist. Außerdem sind die deutschen Urlauber im Ausland, wie die Einheimischen, verpflichtet, auch höhere als die hierzulande üblichen Eigenbeteiligungen zu akzeptieren – trotz der hierzulande vielleicht bereits ausgesprochenen Zuzahlungsbefreiung.
Wer im Urlaub eine Arztrechnung "privat" bezahlt hat, etwa weil der ausländische Arzt nicht bereit war, einen "Kassenpatienten" zu behandeln, der kann nach der Rückkehr seine Krankenkasse um Erstattung bitten. Diesem Wunsch wird aber nur entsprochen, wenn detaillierte und quittierte Belege vorgelegt werden. Außerdem gibt es maximal den Betrag zurück, der bei einer Behandlung in Deutschland von der Krankenkasse aufzubringen gewesen wäre. Und schließlich wird der Erstattungsbetrag um einen etwa 7,5-prozentigen Abschlag für zusätzliche Verwaltungsarbeit gemindert.
Was tut der sicherheitsbewusste Urlauber also? Er schließt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die schon für Jahresbeiträge von 8 (Singles) bis 17 Euro (Familien) zu haben ist. Eine Liste der Versicherer ist auch bei den gesetzlichen Krankenkassen zu haben. So ausgestattet, ist man weitgehend sowohl in den "Abkommensländern" als auch in den Staaten versichert, mit denen kein Sozialabkommen besteht. Wichtig: Auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport an den Wohnort sollte eingeschlossen sein; die "Gesetzlichen" dürfen solche Kosten nicht übernehmen.
Im Regelfall keine Probleme haben privat Krankenversicherte – auch wenn sie sich im Ausland aufhalten. Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ganze Welt. Dennoch kann auch ihnen empfohlen werden, für den Auslandsurlaub eine spezielle Krankenversicherung abzuschließen – damit sie im Falle eines Falles daraus Leistungen beziehen und ihren "Schadenfreiheitsrabatt" aus der Hauptversicherung schonen. Allerdings sollten sie darauf achten, nicht bei einer Versicherung zu landen, die in ihren Versicherungsbedingungen vorsieht, lediglich "vorzuleisten" und gegebenenfalls anschließend mit dem Hauptversicherer abzurechnen – was eine Beitragsrückzahlung aus der Hauptversicherung zumindest schmälern würde. Reine private Krankenversicherer, die (auch) Zusatzversicherungen anbieten, sehen solche Verrechnungen jedoch nicht vor. .
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