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- AZ 28/2007
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Bundestag beschließt schärfere Strafen für Doping-Sünder
Eine Ausnahme für die neue Pflichtangabe besteht lediglich im Hinblick auf Arzneien, die nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik hergestellt worden sind. Darüber hinaus droht das neue Gesetz bei banden- und gewerbsmäßigem Dopinghandel künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren an. Auch wer besonders gefährliche Dopingmittel besitzt, muss mit Strafe rechnen, wenn die Menge offenkundig über den Eigenbedarf hinausgeht. Angesichts des internationalen Dopinghandels werden die Ermittlungsbefugnisse bei der Strafverfolgung auf das Bundeskriminalamt übertragen.
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es nun noch dem Bundesrat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Dies wird voraussichtlich im September geschehen. Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz nicht..
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