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- AZ 28/2007
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Hessen: Arzneilieferungsvertrag läuft zum Jahresende aus
Die Kassenverbände begründeten die Kündigung laut HAV damit, dass eine Abkoppelung des Hilfsmittelteils erfolgen soll. Somit müssen die Vertragspartner in den nächsten Monaten Verhandlungen über einen neuen Arzneilieferungsvertrag und Hilfsmittellieferungsvertrag führen. Dabei werde man auch die gesetzlichen Änderungen berücksichtigen, die sich durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ergeben haben. Auf Grund von erheblichen Änderungen im Hilfsmittelverzeichnis hatte der HAV die entsprechende Anlage des Arzneilieferungsvertrages überarbeitet und angepasst. Aus Sicht der Kassenverbände handelte es sich jedoch nicht nur um eine Anpassung, sondern vielmehr um Erweiterungen, die nicht akzeptiert werden könnten. Betroffen hiervon ist etwa die Abgabe von lymphatischen Kompressionsstrümpfen. Bis zur Klärung des Sachverhalts bittet der HAV daher um Einholung entsprechender Genehmigungen. .
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