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- AZ 28/2007
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Zweiter Versuch: ABDA und Rogalla trennen sich
Wie es in einer Presseinformation der ABDA vom 4. Juli heißt, übt Rogalla ihre Aufgaben als Pressesprecherin und Leiterin der Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der ABDA ab sofort nicht mehr aus. Stattdessen bearbeitet sie bis zu ihrem Ausscheiden Ende des Jahres "Sonderaufgaben". Über die Beendigung ihrer Tätigkeit hinaus wird Annette Rogalla als "journalistische Beraterin für ein mit der ABDA verbundenes Unternehmen tätig bleiben".
In der von der stellvertretenden ABDA-Pressesprecherin Dr. Ursula Sellerberg unterzeichneten Pressemeldung dankt die ABDA Annette Rogalla für ihre "geleistete erfolgreiche Arbeit". Nachfolger von Rogalla ist seit 1. Juli der bisherige Leiter der Hauptstadtredaktion der Pharmazeutischen Zeitung Thomas Bellartz.
Mit der jetzt gefundenen Einigung kam eine mehrwöchige und von Merkwürdigkeiten geprägte Auseinandersetzung zwischen Rogalla und ihrem Arbeitgeber zu einem (zumindest vorläufigen) Ende. Hintergrund des Konflikts: Schon seit einiger Zeit bestanden im Apothekerhaus Meinungsverschiedenheit über den richtigen Weg einer effektiven Öffentlichkeitsarbeit. Bei einem Gespräch am 22. Mai in Berlin teilte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf seiner Pressesprecherin die Trennungsabsicht mit. Unklar ist, ob sich Rogalla bei diesem Gespräch bereits mit der Trennung einverstanden erklärt hat. Sie bestreitet dies. Fest steht: Ein schriftlicher Aufhebungsvertrag über das Arbeitsverhältnis wurde bei dem Treffen nicht geschlossen. Dennoch berichtete die ABDA-Pressestelle bereits am 29. Mai in einer Presseinformation, dass die Pressesprecherin die ABDA verlasse und Thomas Bellartz die Pressearbeit der ABDA "bis zu einer endgültigen Nachfolgeregelung" kommissarisch übernehmen werde. Diese Pressemeldung veröffentlichten wir (wie auch die PZ), nachdem sie uns vorab noch einmal ausdrücklich von ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans-Jürgen Seitz bestätigt worden war. Umso größer die Überraschung, als uns am 18. Juni ein anwaltliches Schreiben der Rogalla-Anwälte zuging. Darin wird die in der DAZ zitierte ABDA-Information als "frei erfunden" bezeichnet: Rogalla habe weder die ABDA verlassen noch sich "im gegenseitigen Einvernehmen" von ihrem Arbeitgeber getrennt.
Manche Merkwürdigkeiten
Weitere Merkwürdigkeiten folgten: Weder Rogalla noch ihrem Anwalt war bis dahin die offizielle ABDA-Presseinformation, die der DAZ-Veröffentlichung zugrunde lag, überhaupt bekannt – und dies, obwohl die Meldung von der Pressestelle formuliert und versendet worden war, der Rogalla angeblich weiterhin vorstand. Doch damit nicht genug: Letzte Woche bemühte Rogalla zum zweiten Mal – bislang erfolglos – das Landgericht Berlin. Das Gericht soll(te) uns per Einstweiliger Verfügung untersagen, Informationen, die wir im Zuge unserer Recherchen im Fall ABDA/Rogalla erhalten hatten, öffentlich zu machen (vgl. DAZ Nr. 25, S. 2831).
Das große Schweigen
Offensichtlich soll über den Casus nunmehr ein Mantel des Schweigens gelegt werden. Zumindest geben sich die Beteiligten zugeknöpft. Zur neuerlichen Entwicklung und weiteren Erläuterungen der Pressemeldung vom Donnerstag wollten sich weder Rogalla bzw. ihr Anwalt Dr. Johannes Weberling noch die zuständigen Vertreter der ABDA äußern. Natürlich hätten wir gerne gewusst, welche "Sonderaufgaben" Rogalla bis Ende des Jahres übertragen werden sollen und bei welchem ABDA-verbundenen Unternehmen Rogalla ab 2008 als journalistische Beraterin auch in Zukunft tätig sein wird. Eine Auskunft hierüber erhielten wir nicht. Immerhin: Auf der ABDA-Homepage wird seit Donnerstag ganz offiziell Thomas Bellartz als "Pressesprecher und Leiter Abt. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit" genannt. Auch ist nunmehr – wie von Geisterhand – die frühere ABDA-Presseinformation vom 29. Mai aus dem elektronischen Internet-Archiv von abda.de und Pharmazeutischer Zeitung verschwunden ….
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