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- AZ 3/2007
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Vorbeigeschrammt?
Während das Gezerre um Gesundheitsfonds und PKV anhält, waren sich Bundesrat und Kabinett in den Punkten, die die Apotheken betreffen, weitgehend einig. Hier sind beide zu der Einsicht gekommen, dass der Gesetzentwurf in den apothekenrelevanten Punkten nachgebessert werden muss. Da zeigen sich die guten Seiten des Föderalismus, und wie wichtig mögliche Einflussnahmen bei Gesetzen über die Länderschiene sind.
Wäre die erste Fassung des Gesetzentwurfes Gesetz geworden, wäre es um Apotheken, Arzneimittelsicherheit und Patientennutzen schlechter bestellt gewesen. Die Nachbesserungsvorschläge dürften, sollten sie das weitere Gesetzgebungsverfahren überstehen, das Schlimmste verhindert haben.
Einige Details: Der einheitliche Preis bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln soll bestehen bleiben. Hier haben Kabinett und die Länder eingesehen, dass Preiskämpfe im Rx-Bereich nur schaden können und letztlich zum Nachteil von Patienten sind. Auch bei OTC-Arzneimitteln, die zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden, sollen die Apotheken nicht von den maßgeblichen Arzneimittelabgabepreisen der Arzneimittelpreisverordnung abweichen dürfen. Also durchwegs gleiche und einheitliche Preise für verordnete Arzneimittel.
Befürwortet haben Kabinett und Bundesrat, dass Apotheken auf die Zuzahlung der Versicherten nicht verzichten dürfen. Die Steuerungswirkung der Zuzahlung bleibt so erhalten und ein unsinniger Wettbewerb, der für viele Apotheken üble Folgen und untragbare Verluste gehabt hätte, ist damit vom Tisch. Positiv außerdem: Das Dienstleistungshonorar für Apotheker wird festgeschrieben.
Praxisorientiert wurde das Einsparziel von 500 Mio. für Apotheken modifiziert. Hier müssen die Apotheken zwar ihren Beitrag leisten, aber bestehende Instrumente wie gesetzliche Abschläge bei den Preisen oder Preissenkungen der Unternehmen werden mit eingerechnet. Nur für 2009 allerdings werden wir einmalig mit einer Erhöhung des Kassenzwangsrabatts von 2 auf 2,30 Euro rechnen müssen.
Und zum Thema Auseinzeln: Anders als der Bundesrat hält das Kabinett am Auseinzeln fest, allerdings nicht aus Bulk- oder Schüttware. Ausgeeinzelten Arzneimitteln muss aus Gründen der Arzneimittelsicherheit eine aktuelle Packungsbeilage beigelegt werden.
Sollte es bei all diesen Änderungen bleiben, können wir keineswegs jubeln, aber ganz leicht aufatmen. Auch die Apotheken müssen ihren deutlichen Beitrag zu Einsparungen im Arzneimittelbereich beitragen. Aber es hätte (noch) schlimmer kommen können.
Peter Ditzel
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