(bü). Informiert ein Arbeitgeber (hier: ein Steuerberater) eine Mitarbeiterin nicht, dass er für seinen Betrieb eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen hat, so muss der Arbeitgeber Schadenersatz leisten, wenn die Mitarbeiterin einen Unfall hat, pflegebedürftig wird, jedoch wegen der Unkenntnis über den Versicherungsschutz die Frist zur Geltendmachung gegenüber dem Versicherer versäumt. (Hier zahlte die Versicherung in einem Vergleich 80.000 Euro von den eigentlich fälligen 150.000 Euro Invaliditätsentschädigung. Die Differenz musste der Arbeitgeber seiner ehemaligen Angestellten überweisen.)
(Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 707/06)
AZ 2007,
Nr. 33, S. 7, 12.08.2007
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