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- AZ 35/2007
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Unfreundlicher Akt
Pharmafirmen erhöhen nicht nur die Preise ihrer Produkte, sie senken sie auch ab und an. Vor allem, wenn es darum geht, im Markt mit Wettbewerbern zu bestehen oder wenn sie bei Inkrafttreten neuer Festbeträge in der Verordnung des Arztes bleiben wollen. Denn erfahrungsgemäß haben Arzneimittel, die über den Festbeträgen liegen, geringere Chancen verordnet zu werden. Die Preissenkungen sind für die Krankenkassen erfreulich, für die Hersteller lästig. Für die Apotheker aber können sie schmerzlich und mit erheblichen Verlusten verbunden sein. Dann nämlich, wenn Firmen solche Preissenkungen ohne Vorankündigung, "über Nacht" vornehmen, und die Apotheken keine Chance haben, ihr Warenlager an die neue Situation anzupassen. Denn jedes Arzneimittel, das von der Preissenkung betroffen und an Lager ist, bedeutet für die Apotheke einen Verlust – sie hat die Ware zu teuer eingekauft. Man könnte natürlich sagen, hier trägt der Apotheker als Vollkaufmann das Risiko, aber der Gesundheitsmarkt ist ein anderer. Der Apotheker hat nicht die kaufmännischen Möglichkeiten wie in anderen Branchen, er ist an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden, und der Absatz der Ware ist von der Verordnung des Arztes abhängig.
Hersteller und Apotheken einigten sich daher in der Vergangenheit auf einen Lagerwertverlustausgleich, der die Preissenkungen zu einem Teil kompensierte und der über den Großhandel abgewickelt wurde.
In den letzten Wochen allerdings nehmen Verärgerungen in Apotheken zu: Immer häufiger kommt es vor, dass Pharmafirmen die Apotheken auf den von ihnen verursachten Verlusten sitzen lassen. Sie teilen den Apotheken mit, nicht mehr für die Lagerwertverluste aufkommen zu können bzw. zu wollen. Die Apotheken hatten keine Gelegenheit, ihr Lager über Retourenregelungen anzupassen.
In Anschreiben an Apotheken jammern Hersteller, dass sie mit den meist politisch motivierten Preisabsenkungen finanziell und administrativ an ihre Grenzen stoßen, "eine Vergütung gegenüber einzelnen Apotheken ist daher leider nicht mehr möglich", so z. B. Procter&Gamble Pharmaceuticals. Ein unfreundlicher Akt.
Besonders prekär wird es, wenn eine Firma wie Takeda den Apotheker darauf hinweist, dass die Großhändler ihre Arzneimittel stets vorrätig haben, sofort geliefert werden können und "eine Bevorratung der Apotheken nicht unbedingt notwendig ist". Eine Vergütung von Lagerwertverlusten sei daher nicht vorgesehen. Eine solche Antwort ist nicht nur unfreundlich, sie hat nichts mehr mit Partnerschaft zu tun.
Peter Ditzel
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