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- AZ 37/2007
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Die Steueruhr tickt: Abgeltungsteuer vor Einführung
"Mit Einführung der Abgeltungsteuer soll das System der Besteuerung von Kapitaleinkünften vereinfacht werden. Das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden hat dann ebenso ausgedient wie die Haltefrist bei Wertpapieren oder Fondsanteilen von einem Jahr, die bis dato eine steuerfreie Veräußerung garantierte. Allerdings beinhaltet das Gesetz einen Bestandsschutz der bisherigen Regelungen für Investmentfondsanlagen, die vor 2009 getätigt werden. Die Einführung der Abgeltungsteuer wurde bereits verabschiedet, so dass sich Anleger frühzeitig darauf einstellen können", so ein Finanzexperte des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes AWD.
Es ist geplant, dass Anleger ab 2009 pauschal 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag zuzüglich Kirchensteuer zahlen. Das betrifft alle ab dem 1. Januar 2009 gekauften Papiere. Veräußerungsgewinne sind ab 2009 grundsätzlich steuerpflichtig. Dabei ist es unwichtig, ob zwischen An- und Verkauf mehr als ein Jahr verstrichen ist. Künftig ist lediglich der Teil von ausgezahlten Zinsen und Dividenden steuerpflichtig, welcher den Sparerfreibetrag übersteigt. Singles verfügen über einen Freibetrag von 750 Euro, Paare von 1500 Euro, zuzüglich einer Werbungskostenpauschale von jeweils 51 beziehungsweise 102 Euro.
Bei Abführung der Steuern berücksichtigen Banken den vom Steuerpflichtigen erteilten Freistellungsauftrag und überweisen etwaige Steuern direkt an das Finanzamt. Damit ist die Steuerschuld getilgt und beim Anleger entfallen das Deklarieren im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung und das Versteuern mit dem persönlichen Steuersatz. Nur wer einen niedrigeren Satz als 25 Prozent hat, kann sich die Differenz über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Zudem fällt das Halbeinkünfteverfahren weg und Dividenden werden ab 2009 in voller Höhe von der Abgeltungsteuer erfasst.
Für sämtliche Kapitalerträge gilt bald nur noch der Sparer-Pauschbetrag. Weitere Werbungskosten finden keine Akzeptanz mehr. Aufgrund pauschaler und anonymer Abführung der Steuer durch Depotbanken an das Finanzamt fallen ab 2009 zudem die meist komplizierten Erträgnisaufstellungen weg. Bei Immobilien und indirekten Immobilienbeteiligungen ändert sich dagegen nichts – hier gilt weiterhin die zehnjährige Spekulationsfrist.
Was Anleger tun können
Durch den Kauf von Wertpapieren mit Kursen unter Nominalwert können sich Investoren noch garantierte Kursgewinne sichern. Diese fließen ihnen auch nach 2008 steuerfrei zu, da die neuen Regelungen erst die Wertpapierkäufe ab 2009 betreffen. Anleger mit Abgabenquoten jenseits der 25 Prozent verlagern ihre Zinserträge in die Zukunft, um von einer geringeren Steuerbelastung zu profitieren. Zur Umsetzung dieser Strategie eignen sich zum Beispiel Finanzierungsschätze und Bundesschatzbriefe. Der Bundesschatzbrief Typ B sammelt die jährlichen Zinsen an, die erst bei Fälligkeit oder Verkauf steuerpflichtig werden. Bei einer siebenjährigen Laufzeit steigt die Zinsstaffel von aktuell 3,75 Prozent im ersten Jahr bis 4,25 Prozent im letzten Anlagejahr. Wer den Bundesschatzbrief ab dem Jahr 2009 verkauft, zahlt ausschließlich 25 Prozent Steuern auf sämtliche Erträge.
Um Kursgewinne aus Aktien und Fonds über längere Zeit steuerfrei zu sichern, sind sogenannte Dachkonstruktionen eine interessante Alternative. Hier sind die Dispositionen des Fondsmanagements innerhalb des Dachfonds (Austausch der Zielfonds) nicht von der Abgeltungsteuer betroffen. Bei einem Einstieg vor dem Stichtag 1. Januar 2009 kann der Anleger über einen längeren Zeitraum hinweg von steuerfreien Kursgewinnen profitieren. "Zuwachs werden wahrscheinlich auch Target-Funds bzw. sogenannte Lebenszyklusfonds verzeichnen. Sie berücksichtigen durch unterschiedliche Endfälligkeiten das Lebensalter der Anleger und mit ihrem hohen Anteil festverzinslicher Papiere steigt sogar der Vorteil der Abgeltungsteuer", so der AWD-Finanzexperte. Und bei Engagements in Spezialitätenfonds ist es für Anleger eine Überlegung wert, das Depot vor Einführung der Abgeltungsteuer mit Werten zu bestücken, die breit gestreut investieren und auf lange Sicht gehalten werden sollen, und so die Kursgewinne vor dem Fiskus zu schützen..
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